Common use of Ehrenamts-Rechtsschutz Clause in Contracts

Ehrenamts-Rechtsschutz. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusam- menhang mit einer von Ihnen ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit für in Deutschland tätige gemeinnützige Vereine/ Organisationen bzw. kommunale Einrichtungen. Der Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche (siehe Ziffer 2.2.1). – Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (siehe Ziffer 2.2.9). – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswid- rigkeit vorgeworfen wird (siehe Ziffer 2.2.10). – Beratungs-Rechtsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts, wenn Sie Streitigkeiten als Organ eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins innerhalb des Vereins haben. Dem Verein sind gemein- nützige Organisationen bzw. kommunale Einrichtungen gleichgestellt. Insgesamt übernehmen wir für alle Be- ratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderli- chen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbst- beteiligung wird nicht angerechnet.

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Samples: www.wgv.de

Ehrenamts-Rechtsschutz. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusam- menhang mit einer von Ihnen ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit für in Deutschland tätige gemeinnützige Vereine/ Organisationen bzw. kommunale Einrichtungen. Der Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche (siehe Ziffer 2.2.1). – Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (siehe Ziffer 2.2.9). – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswid- rigkeit vorgeworfen wird (siehe Ziffer 2.2.10). – Beratungs-Rechtsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts, wenn Sie Streitigkeiten als Organ eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins Ver- eins innerhalb des Vereins haben. Dem Verein sind gemein- nützige gemeinnützige Organisationen bzw. kommunale Einrichtungen Ein- richtungen gleichgestellt. Insgesamt übernehmen wir für alle Be- ratungsgespräche Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderli- chen erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbst- beteiligung vereinbar- te Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.

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Samples: www.wgv.de

Ehrenamts-Rechtsschutz. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusam- menhang Zusammenhang mit einer von Ihnen ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit für in Deutschland tätige gemeinnützige Vereine/ Vereine/Organisationen bzw. kommunale Einrichtungen. Der Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche (siehe Ziffer 2.2.1). – Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (siehe Ziffer 2.2.9). – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswid- rigkeit vorgeworfen Ordnungswidrigkeit vor- geworfen wird (siehe Ziffer 2.2.10). – Beratungs-Rechtsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen zuge- lassenen Rechtsanwalts, wenn Sie Streitigkeiten als Organ eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins innerhalb des Vereins haben. Dem Verein sind gemein- nützige gemeinnützige Organisationen bzw. kommunale Einrichtungen gleichgestellt. Insgesamt übernehmen über- nehmen wir für alle Be- ratungsgespräche Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderli- chen erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbst- beteiligung Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Ehrenamts-Rechtsschutz. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusam- menhang Zusammenhang mit einer von Ihnen ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit für in Deutschland tätige gemeinnützige Vereine/ Vereine/Organisationen bzw. kommunale Einrichtungen. Der Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche (siehe Ziffer 2.2.1). – Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (siehe Ziffer 2.2.9). – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswid- rigkeit vorgeworfen Ordnungswidrigkeit vor- geworfen wird (siehe Ziffer 2.2.10). – Beratungs-Rechtsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen zugelas- senen Rechtsanwalts, wenn Sie Streitigkeiten als Organ eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins innerhalb des Vereins haben. Dem Verein sind gemein- nützige gemeinnützige Organisationen bzw. kommunale Einrichtungen gleichgestellt. Insgesamt übernehmen überneh- men wir für alle Be- ratungsgespräche Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderli- chen erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbst- beteiligung wird nicht angerechnet.

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