Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftrag- nehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installati- ons-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, sowie Individualsoftware, Pro- gramme, Software-Anpassungen und Parametrisie- rungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes, sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammen: "Arbeitsergebnisse") geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegen- stände auf den Auftraggeber über. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 9/14 16.1.2 Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Übergabe, das ausschließliche, mit der vereinbarten Vergütung abgegol- tene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungs- arten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Aus- führung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfälti- gungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Über- setzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben. 16.1.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgelt- lich Unterlizenzen und weitere Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen -auch ohne Urheberbezeichnung- zu verwenden.
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Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen ver- traglichen Leistungen des Auftrag- nehmersAuftragnehmers, z.B. LeistungsbeschreibungenLeistungsbeschreibun- gen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installati- ons-Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen Dokumentatio- nen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Bilder sowie Individualsoftware, Pro- grammeProgramme, Software-Anpassungen (Customizing) und Parametrisie- rungen einschließlich des kommentierten Quell- und ObjektcodesParametrisierungen, sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, Hilfsmittel und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammenLeistungsergebnisse (zusammen: "Arbeitsergebnisse"„Arbeits- ergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegen- stände Gegenstände auf den Auftraggeber über. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 9/14
16.1.2 Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit an diesen die- sen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren ÜbergabeÜber- gabe, das ausschließliche, mit der vereinbarten Vergütung abgegol- tene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare unterlizenzier- bare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten unbe- schränkten Nutzung und Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungs- artenNutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Aus- führungAusführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfälti- gungs- Vervielfältigungs- und VerbreitungsrechtVerbreitungs- recht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von ÄnderungenÄnde- rungen, Umgestaltungen, Über- setzungenÜbersetzungen, Ergänzungen und WeiterentwicklungenWeiterent- wicklungen. Der Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben.
16.1.3 Das Nutzungsrecht schließt auch künftige, neue Nutzungs- formen ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgelt- lich Unterlizenzen unentgeltlich Unterlizen- zen und weitere Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen übertragen, ohne dass es einer weite- ren Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die auf seiner Seite an der Durch- führung des Vertrages eingeschalteten Beteiligten auf folgendes verzich- ten: als Autoren genannt zu werden, und dabei die Originale auf Zugang zu eventuellen Ori- ginalen der Software oder anderen Werken wie auch Kopien Dokumentation, Zeich- nungen und abgeänderte Versionen -auch ohne Urheberbezeichnung- zu verwendenanderen eventuell urheberrechtlich geschützten Arbeitser- gebnissen.
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Samples: Ergänzende Einkaufsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen Im Kontext It
Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen Zwischen- ergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftrag- nehmersAuftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen Dokumenta- tionen einschließlich Installati- ons-Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Bilder sowie Individualsoftware, Pro- grammeProgramme, Software-Software Anpassungen und Parametrisie- rungen Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes, Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammenLeistungsergebnisse (zusam- men: "„Arbeitsergebnisse"“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegen- stände Gegenstände auf den Auftraggeber über. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 9/14
16.1.2 Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Auf- traggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren ÜbergabeÜber- gabe, das ausschließliche, mit der vereinbarten Vergütung abgegol- teneabgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung Verwer- tung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungs- artenNutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Aus- führungAusführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich ein- schließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfälti- gungs- Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht Vorfüh- rungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weitervermarktungsrecht Weiter- vermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Über- setzungenÜbersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode Quell- code sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse Zwischen- ergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben.
16.1.3 . Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgelt- lich unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungsrechte Nutzungs- rechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen -auch ohne Urheberbezeichnung- Urheberbezeichnung zu verwenden.
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Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen Leistungen Leis- tungen des Auftrag- nehmersAuftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installati- ons-Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher Betriebshandbü- cher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, BeratungsunterlagenBera- tungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Bilder sowie Individualsoftware, Pro- grammeProgramme, Software-Anpassungen und Parametrisie- rungen Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes, Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, Hilfsmittel und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammenLeistungsergebnisse (zusammen: "Arbeitsergebnisse"„Arbeitsergebnis- se“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegen- stände Ge- genstände auf den Auftraggeber über. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 9/14
16.1.2 Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Übergabe, das ausschließliche, mit der vereinbarten Vergütung abgegol- tene, abgegoltene dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlichräum- lich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht Nut- zungsrecht umfasst sämtliche Nutzungs- artenNutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Aus- führungAusführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich ein- schließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfälti- gungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht auch in der ÖffentlichkeitÖf- fentlichkeit, das Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von ÄnderungenÄnderun- gen, Umgestaltungen, Über- setzungenÜbersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber Auftragge- ber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben.
16.1.3 . Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgelt- lich unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte Drit- te zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen -auch ohne Urheberbezeichnung- Urheberbezeichnung zu verwenden.
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Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftrag- nehmersAuftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installati- ons-Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, sowie Individualsoftware, Pro- grammeProgramme, Software-Anpassungen und Parametrisie- rungen Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes, sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammen: "Arbeitsergebnisse") geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegen- stände Gegenstände auf den Auftraggeber über. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 9/14.
16.1.2 Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Übergabe, das ausschließliche, mit der vereinbarten Vergütung abgegol- teneabgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungs- artenNutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Aus- führungAusführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfälti- gungs- Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Über- setzungenÜbersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben.
16.1.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgelt- lich unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen -auch ohne Urheberbezeichnung- zu verwenden.
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Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftrag- nehmersAuftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installati- ons-Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und zur Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Bilder sowie Individualsoftware, Pro- grammeProgramme, Software-Anpassungen Softwareanpassungen und Parametrisie- rungen Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes, Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammenLeistungsergebnisse (zusammen: "„Arbeitsergebnisse"“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegen- stände Gegenstände auf den Auftraggeber über. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 9/14
16.1.2 Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Übergabe, das ausschließliche, mit der vereinbarten Vergütung abgegol- teneabgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungs- artenNutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Aus- führungAusführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfälti- gungs- Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der zur Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Über- setzungenÜbersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben.
16.1.3 . Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgelt- lich unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen -auch ohne Urheberbezeichnung- Urheberbezeichnungen zu verwenden.
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Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftrag- nehmersAuftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installati- ons-Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Bilder sowie Individualsoftware, Pro- grammeProgramme, Software-Anpassungen und Parametrisie- rungen Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes, Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, Hilfsmittel und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammenLeistungsergebnisse (zusammen: "„Arbeitsergebnisse"“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegen- stände Gegenstände auf den Auftraggeber über. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 9/14
16.1.2 Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Übergabe, das ausschließliche, mit der vereinbarten Vergütung abgegol- teneabgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungs- artenNutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Aus- führungAusführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfälti- gungs- Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Über- setzungenÜbersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben.
16.1.3 . Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgelt- lich unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen -auch ohne Urheberbezeichnung- Urheberbezeichnung zu verwenden.
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