Common use of Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers Clause in Contracts

Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischen- ergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumenta- tionen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder sowie Individualsoftware, Programme, Software Anpassungen und Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse (zusam- men: „Arbeitsergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den Auftraggeber über. Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Über- gabe, das ausschließliche, abgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwer- tung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Ausführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte ein- schließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorfüh- rungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weiter- vermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quell- code sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischen- ergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungs- rechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen ohne Urheberbezeichnung zu verwenden.

Appears in 1 contract

Samples: docmaster.supplier.daimler.com

Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischen- ergebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen Leistungen Leis- tungen des Auftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumenta- tionen Dokumentationen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher Betriebshandbü- cher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, BeratungsunterlagenBera- tungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder sowie Individualsoftware, Programme, Software Software-Anpassungen und Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, Hilfsmittel und/oder sonstige Leistungsergebnisse (zusam- menzusammen: „ArbeitsergebnisseArbeitsergebnis- se“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände Ge- genstände auf den Auftraggeber über. Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber hiermit Auftraggeber an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Über- gabeÜbergabe, das ausschließliche, abgegoltene, abgegoltene dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlichräum- lich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwer- tung Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht Nut- zungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Ausführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte ein- schließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- Vervielfälti- gungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorfüh- rungsrecht Vorführungsrecht auch in der ÖffentlichkeitÖf- fentlichkeit, das Weiter- vermarktungsrecht Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von ÄnderungenÄnderun- gen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quell- code Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischen- ergebnisse Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber Auftragge- ber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungs- rechte Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte Drit- te zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen ohne Urheberbezeichnung zu verwenden.

Appears in 1 contract

Samples: www.swm.de

Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischen- ergebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumenta- tionen Dokumentationen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder sowie Individualsoftware, Programme, Software Software-Anpassungen und Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, Hilfsmittel und/oder sonstige Leistungsergebnisse (zusam- menzusammen: „Arbeitsergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den Auftraggeber über. Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber Auftraggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Über- gabeÜbergabe, das ausschließliche, abgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwer- tung Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Ausführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte ein- schließlich einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorfüh- rungsrecht Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weiter- vermarktungsrecht Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quell- code Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischen- ergebnisse Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungs- rechte Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen ohne Urheberbezeichnung zu verwenden.

Appears in 1 contract

Samples: www.cellcentric.net

Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischen- ergebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen ver- traglichen Leistungen des Auftragnehmers, z.B. LeistungsbeschreibungenLeistungsbeschreibun- gen, Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumenta- tionen Dokumentationen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen Dokumentatio- nen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder sowie Individualsoftware, Programme, Software Software-Anpassungen (Customizing) und Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes Parametrisierungen, sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, Hilfsmittel und/oder sonstige Leistungsergebnisse (zusam- menzusammen: „ArbeitsergebnisseArbeits- ergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den Auftraggeber über. Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber Auftraggeber hiermit an diesen die- sen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Über- gabe, das ausschließliche, abgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare unterlizenzier- bare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten unbe- schränkten Nutzung und Verwer- tung Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Ausführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte ein- schließlich einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- und VerbreitungsrechtVerbreitungs- recht, das Aufführungs- und Vorfüh- rungsrecht Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weiter- vermarktungsrecht Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von ÄnderungenÄnde- rungen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und WeiterentwicklungenWeiterent- wicklungen. Der Quell- code sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischen- ergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergebenDas Nutzungsrecht schließt auch künftige, neue Nutzungs- formen ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgeltlich Unterlizenzen Unterlizen- zen und weitere Nutzungs- rechte Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen übertragen, ohne dass es einer weite- ren Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die auf seiner Seite an der Durch- führung des Vertrages eingeschalteten Beteiligten auf folgendes verzich- ten: als Autoren genannt zu werden, und dabei die Originale auf Zugang zu eventuellen Ori- ginalen der Software oder anderen Werken wie auch Kopien Dokumentation, Zeich- nungen und abgeänderte Versionen ohne Urheberbezeichnung zu verwendenanderen eventuell urheberrechtlich geschützten Arbeitser- gebnissen.

Appears in 1 contract

Samples: voith.com

Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischen- ergebnissen Zwischenergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumenta- tionen Dokumentationen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und zur Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder sowie Individualsoftware, Programme, Software Anpassungen Softwareanpassungen und Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse (zusam- menzusammen: „Arbeitsergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den Auftraggeber über. Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber Auftraggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Über- gabeÜbergabe, das ausschließliche, abgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwer- tung Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Ausführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte ein- schließlich einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorfüh- rungsrecht Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weiter- vermarktungsrecht Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der zur Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quell- code Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischen- ergebnisse Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungs- rechte Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen ohne Urheberbezeichnung Urheberbezeichnungen zu verwenden.

Appears in 1 contract

Samples: www.akka-technologies.com