Eigentum und Schutzrechte. 12.1 Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Signify zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Signify. Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Signify bezahlt werden, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Signify über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Lieferanten für Signify. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Miteigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil an Signify hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Lieferanten ersetzt. Das Eigentum von Signify darf ohne schriftliche Zustimmung von Signify nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informationen sind als vertraulich zu behandeln und stehen im Eigentum von Signify. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Signify überlassen. Sie müssen als Eigentum von Signify gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustimmung von Signify auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden periodisch nach Aufforderung durch Signify einer Bestandsaufnahme durch den Lieferanten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen erfolgt. Auf erstes Anfordern von Signify werden sie unverzüglich an Signify ausgehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Signify darstellen, werden das alleinige Eigentum von Signify. Die Übergabe wird durch das kostenlose Aufbewahren der Gegenstände für Signify ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von Werkzeugen, Maschinen oder Xxxxxxx einen Auftrag erteilt und Signify die Werkzeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzanspruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Signify zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen. 12.2 Der Lieferant versichert Signify, dass die Waren, Werke und Dienstleistungen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter (einschließlich der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Lieferanten) verletzen und verletzen werden - weder an sich noch in Verbindung mit anderen Gegenständen. 12.3 Durch den Kauf der Waren und Dienstleistungen erhält Signify und ihre verbundenen Unternehmen eine unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und vollständig abgegoltene, nicht-exklusive und dauerhafte Lizenz unter allen geistigen Eigentumsrechten die der Lieferant, direkt oder indirekt innehat oder kontrolliert, zur Nutzung, Herstellung, zum Herstellen lassen, Einbau, Einbauen lassen, Vermarkten, Verkaufen, Verleasen, Lizenzieren, Vertreiben, und anderweitigen Verfügungen und Verwendungen, insbesondere von Maschinen, Werkzeugen, Zeichnungen, Designs, Software, Demos, Muster, Spezifikationen und Stücke. 12.4 Signify behält sämtliche Rechte an allen dem Lieferanten von oder für Signify überlassenen Mustern, Daten, Werken, Materialien, geistigen Schutzrechten und anderen überlassenen Sachen. Alle Werke, die vom Lieferanten, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen für Signify im Rahmen des Vertrages hergestellt oder erworben werden, gehen bei ihrer Entstehung in das ausschließliche Eigentum von Signify zusammen mit sämtlichen geistigen Eigentumsrechten und Ansprüchen über. Signify erhält das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Werken für alle Nutzungsarten einschließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung. Auch für bei Vertragsschluss noch unbekannte Nutzungsarten steht Signify auf Wunsch das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung zu. Die dafür zusätzliche Vergütung an den Urheber orientiert sich – soweit gesetzlich zulässig - an dem dadurch erzielten Zusatznutzen für Signify und ist im Vergleich zu der für bei Vertragsschluss bekannte Nutzungsarten vereinbarten Vergütung zu ermitteln. Der Lieferant wird alle erforderlichen Dokumente unterzeichnen und liefern und alles Erforderliche oder Wünschenswerte unternehmen, um die Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen. 12.5 Der Lieferant hat keine Rechte, Ansprüche oder Anteile an Mustern, Daten, Werken, Materialien, Marken, Handelsnamen oder anderen Schutzrechten, die im Eigentum von Signify stehen oder an Signify lizenziert sind. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Signify ist es dem Lieferant nicht gestattet Signify gehörende oder von Signify lizenzierte Marken oder andere Schutzrechte hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen zu verwenden, weder allein noch in Verbindung mit anderen Marken oder sonstigen Schutzrechten. Jede von Signify autorisierte Nutzung einer Marke oder eines anderen Schutzrechts erfolgt ausschließlich gemäß den Anweisungen von Signify und zu dem von Signify vorgegebenen Zweck. 12.6 Ohne schriftliche Zustimmung von Signify wird der Lieferant öffentlich nicht auf den Namen von Signify verweisen, weder in Pressemitteilungen, in der Werbung, in Verkaufsprospekten noch auf irgendeine andere Art und Weise.
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Samples: Data Privacy & Security
Eigentum und Schutzrechte. 12.1 Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Signify Philips zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von SignifyPhilips. Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Signify Philips bezahlt werden, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Signify Philips über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Lieferanten für SignifyPhilips. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Miteigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil an Signify Philips hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Lieferanten ersetzt. Das Eigentum von Signify Philips darf ohne schriftliche Zustimmung von Signify Philips nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informationen sind als vertraulich zu behandeln und stehen im Eigentum von SignifyPhilips. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Signify Philips überlassen. Sie müssen als Eigentum von Signify Philips gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustimmung von Signify Philips auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden periodisch nach Aufforderung durch Signify Philips einer Bestandsaufnahme durch den Lieferanten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen erfolgt. Auf erstes Anfordern von Signify Philips werden sie unverzüglich an Signify Philips ausgehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Signify Philips darstellen, werden das alleinige Eigentum von SignifyPhilips. Die Übergabe wird durch das kostenlose Aufbewahren der Gegenstände für Signify Philips ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von Werkzeugen, Maschinen oder Xxxxxxx einen Auftrag erteilt und Signify Philips die Werkzeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzanspruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Signify Philips zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.
12.2 Der Lieferant versichert SignifyPhilips, dass die Waren, Werke und Dienstleistungen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter (einschließlich der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Lieferanten) verletzen und verletzen werden - weder an sich noch in Verbindung mit anderen Gegenständen.
12.3 Durch den Kauf der Waren und Dienstleistungen erhält Signify Philips und ihre verbundenen Unternehmen eine unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und vollständig abgegoltene, nicht-exklusive und dauerhafte Lizenz unter allen geistigen Eigentumsrechten die der Lieferant, direkt oder indirekt innehat oder kontrolliert, zur Nutzung, Herstellung, zum Herstellen lassen, Einbau, Einbauen lassen, Vermarkten, Verkaufen, Verleasen, Lizenzieren, Vertreiben, und anderweitigen Verfügungen und Verwendungen, insbesondere von Maschinen, Werkzeugen, Zeichnungen, Designs, Software, Demos, Muster, Spezifikationen und Stücke.
12.4 Signify Philips behält sämtliche Rechte an allen dem Lieferanten von oder für Signify Philips überlassenen Mustern, Daten, Werken, Materialien, geistigen Schutzrechten und anderen überlassenen Sachen. Alle Werke, die vom Lieferanten, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen für Signify Philips im Rahmen des Vertrages hergestellt oder erworben werden, gehen bei ihrer Entstehung in das ausschließliche Eigentum von Signify Philips zusammen mit sämtlichen geistigen Eigentumsrechten und Ansprüchen über. Signify Philips erhält das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Werken für alle Nutzungsarten einschließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung. Auch für bei Vertragsschluss noch unbekannte Nutzungsarten steht Signify Philips auf Wunsch das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung zu. Die dafür zusätzliche Vergütung an den Urheber orientiert sich – soweit gesetzlich zulässig - an dem dadurch erzielten Zusatznutzen für Signify Philips und ist im Vergleich zu der für bei Vertragsschluss bekannte Nutzungsarten vereinbarten Vergütung zu ermitteln. Der Lieferant wird alle erforderlichen Dokumente unterzeichnen und liefern und alles Erforderliche oder Wünschenswerte unternehmen, um die Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.
12.5 Der Lieferant hat keine Rechte, Ansprüche oder Anteile an MusternBeteiligungen hinsichtlich der Muster, Daten, WerkenWerke, Materialien, MarkenWarenzeichen, Handelsnamen oder anderen SchutzrechtenSchutzrechte und anderer Sachen, die im zum Eigentum von Signify stehen Philips gehören. Durch die Lieferungen von Waren und/oder Erbringung der Dienstleistungen oder die Lieferung von Verpackungen, die das Warenzeichen oder den Markennamen von Philips tragen - allein oder in Verbindung mit anderen Leistungen - erwirbt der Lieferant keine Rechte oder Ansprüche an Signify lizenziert sindden Warenzeichen und Markennamen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Signify ist es dem Philips wird der Lieferant nicht gestattet Signify gehörende oder von Signify lizenzierte Marken keine Warenzeichen, Markennamen oder andere Schutzrechte Kennzeichen hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen zu verwenden, weder allein noch in Verbindung mit anderen Marken oder sonstigen SchutzrechtenKennzeichen. Jede von Signify Philips autorisierte Nutzung einer Marke Verwendung eines Warenzeichens, eines Markennamens oder eines anderen Schutzrechts Kennzeichens erfolgt ausschließlich gemäß den Anweisungen von Signify Philips und zu dem von Signify Philips vorgegebenen Zweck.
12.6 Ohne schriftliche Zustimmung von Signify Philips wird der Lieferant öffentlich nicht auf den Namen von Signify Philips verweisen, weder in Pressemitteilungen, in der Werbung, in Verkaufsprospekten noch auf irgendeine andere Art und Weise.
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Samples: Vertrag
Eigentum und Schutzrechte. 12.1 Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien Rohmateria- lien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Signify Philips zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von SignifyPhilips. Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, ZeichnungenZeich- nungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Signify Philips bezahlt werden, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Signify Philips über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Lieferanten Liefe- ranten für SignifyPhilips. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Miteigentum Mit- eigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil an Signify Philips hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Lieferanten Liefe- ranten ersetzt. Das Eigentum von Signify Philips darf ohne schriftliche Zustimmung von Signify Philips nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informationen Informatio- nen sind als vertraulich zu behandeln und stehen im sind das Eigentum von SignifyPhilips. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Signify Philips überlassen. Sie müssen als Eigentum von Signify Philips gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustimmung Zustim- mung von Signify Philips auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden periodisch perio- disch nach Aufforderung durch Signify Philips einer Bestandsaufnahme durch den Lieferanten Lie- feranten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen erfolgter- folgt. Auf erstes Anfordern von Signify Philips werden sie unverzüglich an Signify ausgehändigtPhilips aus- gehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Signify Philips darstellen, werden das alleinige Eigentum von SignifyPhilips. Die Übergabe wird durch das kostenlose kos- tenlose Aufbewahren der Gegenstände für Signify Philips ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von WerkzeugenWerk- zeugen, Maschinen oder Xxxxxxx Mustern einen Auftrag erteilt und Signify Philips die WerkzeugeWerk- zeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzanspruch Besitzan- spruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Signify Philips zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.
12.2 Der Lieferant versichert SignifyPhilips, (i) dass die Waren, Werke Waren und Dienstleistungen keine geistigen Eigentumsrechte Recht am Geistigen Eigentum Dritter (einschließlich der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Lieferanten) verletzen und verletzen werden - weder an sich noch in Verbindung mit anderen Gegenständenverletzen.
12.3 Durch den Mit dem Kauf der Waren und und/oder Dienstleistungen erhält Signify erwirbt Philips und ihre verbundenen Unternehmen eine unwiderruflicheGesellschaften ein unwiderrufliches, weltweiteweltweites, kostenlose entgelt- freies bzw. voll abgegoltenes, nicht exklusives und vollständig abgegoltene, nicht-exklusive und dauerhafte Lizenz ewiges Recht unter allen geistigen Eigentumsrechten die der LieferantIPRs des Lieferanten, entweder in seinem Eigentum oder unter seiner Kontrolle direkt oder indirekt innehat indirekt, um die erworbenen Güter und/oder kontrolliertDienstleistungen zu verwenden herzustellen, zur Nutzung, Herstellung, zum Herstellen herstellen zu lassen, Einbau, Einbauen diese einzubauen oder einbauen zu lassen, Vermarktenzu vertreiben, Verkaufenverkaufen, Verleasenvermieten, Lizenzierenlizensieren, Vertreibenweiterzugeben oder anderweitig abzugeben, und anderweitigen Verfügungen und Verwendungeneinschließlich aber ohne Beschränkung der Ma- schinen, insbesondere von Maschinen, WerkzeugenWerkzeuge, Zeichnungen, Designs, Software, Demos, Muster, Spezifikationen Spezifikatio- nen und StückeTeilen.
12.4 Signify Philips behält sämtliche Rechte an allen dem Lieferanten von oder für Signify Phi- lips überlassenen Mustern, Daten, Werken, Materialien, geistigen Schutzrechten Schutzrech- ten und anderen überlassenen Sachen. Alle Lieferungen (einschließlich zu- künftiger) sowie andere Daten, Berichte, Werke, Erfindungen, Know-How, Soft- ware, Verbesserungen, Designs, Werkzeuge, Anlagen, Zeichnungen, Instru- mente, Apparate, Vorgänge, Prozesse, Methoden, Entwürfe, Prototypen, Pro- dukte sowie sonstige Arbeitsergebnisse oder Zwischenversionen, die vom LieferantenLie- feranten, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen für Signify im Rahmen des Vertrages Philips gemäß dem Vertrag hergestellt oder erworben werdenwerden („Arbeitsergebnisse“), gehen bei ihrer ih- rer Entstehung in das ausschließliche Eigentum von Signify Philips zusammen mit sämtlichen geistigen Eigentumsrechten Rechten und Ansprüchen – auch geistigen Schutzrechen und Urheberrechten – über. Signify Philips erhält das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich ur- heberrechtlich geschützten Werken Arbeitsergebnissen für alle Nutzungsarten einschließlich ein- schließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung. Auch für bei Vertragsschluss noch unbekannte Nutzungsarten steht Signify Philips auf Wunsch das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung zu. Die dafür zusätzliche Vergütung an den Urheber orientiert sich – soweit gesetzlich zulässig - an dem dadurch erzielten Zusatznutzen für Signify Philips und ist im Vergleich zu der für bei Vertragsschluss bekannte Nutzungsarten vereinbarten Vergütung zu ermitteln. Der Lieferant wird alle erforderlichen Dokumente unterzeichnen und liefern und alles Erforderliche Erfor- derliche oder Wünschenswerte unternehmen, um die Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.
12.5 Der Lieferant hat keine Rechte, Ansprüche oder Anteile an MusternBeteiligungen hinsichtlich der Muster, Daten, WerkenWerke, Materialien, MarkenWarenzeichen, Handelsnamen oder anderen SchutzrechtenSchutzrechte und an- derer Sachen, die im zum Eigentum von Signify stehen oder an Signify lizenziert sindPhilips gehören. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Signify ist es dem Lieferant nicht gestattet Signify gehörende oder von Signify lizenzierte Marken oder andere Schutzrechte Alle Rechte und Ansprü- che hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen Arbeitsergebnisse gehen in das Eigentum von Philips über. Der Lieferant hat eventuelle Erklärungen zur Übertragung dieser Recht zu verwenden, weder allein noch in Verbindung mit anderen Marken oder sonstigen Schutzrechtenun- terfertigen bzw. Jede von Signify autorisierte Nutzung einer Marke oder eines anderen Schutzrechts erfolgt ausschließlich gemäß den Anweisungen von Signify und an Philips zu dem von Signify vorgegebenen Zweckübergeben.
12.6 Ohne schriftliche Zustimmung von Signify wird der Lieferant öffentlich nicht auf den Namen von Signify verweisen, weder in Pressemitteilungen, in der Werbung, in Verkaufsprospekten noch auf irgendeine andere Art und Weise.
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Samples: Vertrag
Eigentum und Schutzrechte. 12.1 15.1. Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Signify OLEDWorks zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werdenwerden (die "Gegenstände"), sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von SignifyOLEDWorks. Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Signify bezahlt werdenzu deren Übereignung an OLEDWorks der Lieferant verpflichtet ist, gehen im Zeitpunkt der Bezahlung und nach ihrer Herstellung in das Eigentum von Signify OLEDWorks über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Lieferanten für SignifyOLEDWorks. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Miteigentum (Mit-)Eigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil (Mit-)Eigentumsanteil an Signify OLEDWorks hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die für OLEDWorks kostenfreie Aufbewahrung seitens des Lieferanten ersetzt. Das Eigentum von Signify OLEDWorks darf ohne schriftliche Zustimmung von Signify OLEDWorks nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informationen sind als vertraulich zu behandeln und stehen im sind das Eigentum von SignifyOLEDWorks. Alle vorbezeichneten Sachen Gegenstände werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Signify OLEDWorks überlassen. Sie müssen als Eigentum von Signify OLEDWorks gekennzeichnet und auf Gefahr und auf Kosten des Lieferanten sicher aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustimmung von Signify OLEDWorks auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden periodisch nach Aufforderung durch Signify OLEDWorks einer Bestandsaufnahme durch den Lieferanten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen erfolgt. Auf erstes Anfordern von Signify OLEDWorks werden sie unverzüglich an Signify OLEDWorks ausgehändigt. SachenGegenstände, die einen Ersatz für das Eigentum von Signify darstellenOLEDWorks ersetzen, werden das alleinige Eigentum von SignifyOLEDWorks. Die Übergabe wird durch das kostenlose Aufbewahren der Gegenstände für Signify OLEDWorks ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten Subunternehmer – soweit von OLEDWorks genehmigt – für das Anfertigen von Werkzeugen, Maschinen oder Xxxxxxx Mustern einen Auftrag erteilt und Signify OLEDWorks die Werkzeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzanspruch auf Übereignungsanspruch betreffend die jeweiligen Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten Subunternehmer auf Signify OLEDWorks zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.
12.2 15.2. Der Lieferant versichert Signifygewährleistet gegenüber OLEDWorks, (i) dass die WarenWaren und Leistungen keine Patent-, Werke Warenzeichen- oder Urheberrechte (einschließlich Rechte am Bild und Dienstleistungen keine geistigen Eigentumsrechte Urheberpersönlichkeitsrechte (sog. moral rights)), Markennamen, Betriebsgeheimnisse, Lizenzen oder andere Schutzrechte Dritter (einschließlich der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Lieferanten) im In- und Ausland verletzen und verletzen werden - weder an sich noch in Verbindung mit anderen Gegenständen.
12.3 Durch den Kauf Gegenständen - und (ii) dass er über die erforderlichen Rechte und Verfügungsbefugnis verfügt, um OLEDWorks die Lizenzen am geistigen Eigentum (insbesondere Patentrechte, Warenzeichen, Urheberrechte, Markennamen, Betriebsgeheimnisse, Lizenzen und andere Schutzrechte) bezüglich jedes einzelnen Bauteils der Waren und Dienstleistungen erhält Signify und ihre verbundenen Unternehmen eine unwiderruflicheund/oder Leistungen, weltweitedie OLEDWorks geliefert bzw. erbracht werden (an sich oder als Bestandteil einer anderen Ware/Leistung), kostenlose und vollständig abgegoltene, nicht-exklusive und dauerhafte Lizenz unter allen geistigen Eigentumsrechten die der Lieferant, direkt oder indirekt innehat oder kontrolliert, zur Nutzung, Herstellung, zum Herstellen lassen, Einbau, Einbauen lassen, Vermarkten, Verkaufen, Verleasen, Lizenzieren, Vertreiben, und anderweitigen Verfügungen und Verwendungen, zu erteilen; dies gilt insbesondere von für Maschinen, WerkzeugenWerkzeuge, Zeichnungen, Designs, Software, Demos, MusterFormen, Spezifikationen und StückeTeile.
12.4 Signify 15.3. OLEDWorks behält sämtliche Rechte an allen dem Lieferanten von oder für Signify OLEDWorks überlassenen Mustern, Daten, Werken, Materialien, geistigen Schutzrechten und anderen überlassenen Sachen. Alle Daten, Berichte, Werke, Erfindungen, Know-How, Software, Verbesserungen, Designs, Werkzeuge, Anlagen, Zeichnungen, Instrumente, Apparate, Vorgänge, Prozesse, Methoden, Entwürfe, Prototypen, Produkte sowie sonstige Arbeitsergebnisse oder Zwischenversionen, die vom Lieferanten, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen für Signify im Rahmen des Vertrages OLEDWorks gemäß dem Vertrag hergestellt oder erworben werdenwerden (die "Arbeitsergebnisse"), gehen bei ihrer Entstehung gleichzeitig mit dem Eigentumsübergang an den Waren bzw. mit der Erbringung der Leistungen in das ausschließliche Eigentum von Signify OLEDWorks zusammen mit sämtlichen geistigen Eigentumsrechten Rechten und Ansprüchen hieran - auch geistigen Schutzrechten und Urheberrechten - über. Signify OLEDWorks erhält das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Werken Arbeitsergebnissen für alle Nutzungsarten einschließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung. Auch für bei Vertragsschluss noch unbekannte Nutzungsarten steht Signify OLEDWorks auf Wunsch das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung zu. Die dafür zusätzliche Vergütung an den Urheber orientiert sich – soweit gesetzlich zulässig - an dem dadurch erzielten Zusatznutzen für Signify OLEDWorks und ist im Vergleich zu der für bei Vertragsschluss bekannte Nutzungsarten vereinbarten Vergütung zu ermitteln. Der Lieferant wird alle erforderlichen Dokumente unterzeichnen und liefern und alles Erforderliche oder Wünschenswerte unternehmen, um die Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.
12.5 15.4. Der Lieferant hat keine Rechte, Ansprüche oder Anteile an MusternBeteiligungen hinsichtlich der Muster, Daten, WerkenWerke, Materialien, MarkenWarenzeichen, Handelsnamen oder anderen SchutzrechtenSchutzrechte und anderer Sachen, die im zum Eigentum von Signify stehen OLEDWorks gehören. Durch die Lieferungen von Waren und/oder Erbringung der Leistungen oder die Lieferung von Verpackungen, die das Warenzeichen oder den Markennamen von OLEDWorks tragen - allein oder in Verbindung mit anderen Leistungen - erwirbt der Lieferant keine Rechte oder Ansprüche an Signify lizenziert sindden Warenzeichen und Markennamen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Signify ist es dem OLEDWorks wird der Lieferant nicht gestattet Signify gehörende oder von Signify lizenzierte Marken keine Warenzeichen, Markennamen oder andere Schutzrechte Kennzeichen hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen zu Leistungen verwenden, weder allein noch in Verbindung mit anderen Marken oder sonstigen SchutzrechtenKennzeichen. Jede von Signify OLEDWorks autorisierte Nutzung einer Marke Verwendung eines Warenzeichens, eines Markennamens oder eines anderen Schutzrechts Kennzeichens erfolgt ausschließlich gemäß den Anweisungen von Signify OLEDWorks und zu dem von Signify OLEDWorks vorgegebenen Zweck.
12.6 15.5. Ohne schriftliche Zustimmung von Signify OLEDWorks wird der Lieferant nicht öffentlich nicht auf den Namen von Signify verweisenOLEDWorks Bezug nehmen, weder in Pressemitteilungen, in der Werbung, in Verkaufsprospekten noch auf irgendeine andere Art und Weise.
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Samples: Liefervertrag
Eigentum und Schutzrechte. 12.1 Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien Rohmateria- lien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Signify Philips zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von SignifyPhilips. Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, ZeichnungenZeich- nungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Signify Philips bezahlt werden, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Signify Philips über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Lieferanten Liefe- ranten für SignifyPhilips. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Miteigentum Mit- eigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil an Signify Philips hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Lieferanten Liefe- ranten ersetzt. Das Eigentum von Signify Philips darf ohne schriftliche Zustimmung von Signify Philips nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informationen Informatio- nen sind als vertraulich zu behandeln und stehen im sind das Eigentum von SignifyPhilips. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Signify Philips überlassen. Sie müssen als Eigentum von Signify Philips gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustimmung Zustim- mung von Signify Philips auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden periodisch perio- disch nach Aufforderung durch Signify Philips einer Bestandsaufnahme durch den Lieferanten Lie- feranten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen erfolgter- folgt. Auf erstes Anfordern von Signify Philips werden sie unverzüglich an Signify ausgehändigtPhilips aus- gehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Signify Philips darstellen, werden das alleinige Eigentum von SignifyPhilips. Die Übergabe wird durch das kostenlose kos- tenlose Aufbewahren der Gegenstände für Signify Philips ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von WerkzeugenWerk- zeugen, Maschinen oder Xxxxxxx Mustern einen Auftrag erteilt und Signify Philips die WerkzeugeWerk- zeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzanspruch Besitzan- spruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Signify Philips zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.
12.2 Der Lieferant versichert SignifyPhilips, (i) dass die Waren, Werke Waren und Dienstleistungen keine geistigen Eigentumsrechte Recht am Geistigen Eigentum Dritter (einschließlich der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Lieferanten) verletzen und verletzen werden - weder an sich noch in Verbindung mit anderen Gegenständenverletzen.
12.3 Durch den Mit dem Kauf der Waren und und/oder Dienstleistungen erhält Signify erwirbt Philips und ihre verbundenen Unternehmen eine unwiderruflicheGesellschaften ein unwiderrufliches, weltweiteweltweites, kostenlose entgelt- freies bzw. voll abgegoltenes, nicht exklusives und vollständig abgegoltene, nicht-exklusive und dauerhafte Lizenz ewiges Recht unter allen geistigen Eigentumsrechten die der LieferantIPRs des Lieferanten, entweder in seinem Eigentum oder unter seiner Kontrolle direkt oder indirekt innehat indirekt, um die erworbenen Güter und/oder kontrolliertDienstleistungen zu verwenden herzustellen, zur Nutzung, Herstellung, zum Herstellen herstellen zu lassen, Einbau, Einbauen diese einzubauen oder einbauen zu lassen, Vermarktenzu vertreiben, Verkaufenverkaufen, Verleasenvermieten, Lizenzierenlizensieren, Vertreibenweiterzugeben o- der anderweitig abzugeben, und anderweitigen Verfügungen und Verwendungeneinschließlich aber ohne Beschränkung der Ma- schinen, insbesondere von Maschinen, WerkzeugenWerkzeuge, Zeichnungen, Designs, Software, Demos, Muster, Spezifikationen Spezifikatio- nen und StückeTeilen.
12.4 Signify Philips behält sämtliche Rechte an allen dem Lieferanten von oder für Signify Phi- lips überlassenen Mustern, Daten, Werken, Materialien, geistigen Schutzrechten Schutzrech- ten und anderen überlassenen Sachen. Alle Lieferungen (einschließlich zu- künftiger) sowie andere Daten, Berichte, Werke, Erfindungen, Know-How, Soft- ware, Verbesserungen, Designs, Werkzeuge, Anlagen, Zeichnungen, Instru- mente, Apparate, Vorgänge, Prozesse, Methoden, Entwürfe, Prototypen, Pro- dukte sowie sonstige Arbeitsergebnisse oder Zwischenversionen, die vom LieferantenLie- feranten, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen für Signify im Rahmen des Vertrages Philips gemäß dem Vertrag hergestellt oder erworben werdenwerden („Arbeitsergebnisse“), gehen bei ihrer ih- rer Entstehung in das ausschließliche Eigentum von Signify Philips zusammen mit sämtlichen geistigen Eigentumsrechten Rechten und Ansprüchen – auch geistigen Schutzrechen und Urheberrechten – über. Signify Philips erhält das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich ur- heberrechtlich geschützten Werken Arbeitsergebnissen für alle Nutzungsarten einschließlich ein- schließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung. Auch für bei Vertragsschluss noch unbekannte Nutzungsarten steht Signify Philips auf Wunsch das unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechtes zur Abänderung und zur Übertragung zu. Die dafür zusätzliche Vergütung an den Urheber orientiert sich – soweit gesetzlich zulässig - an dem dadurch erzielten Zusatznutzen für Signify Philips und ist im Vergleich zu der für bei Vertragsschluss bekannte Nutzungsarten vereinbarten Vergütung zu ermitteln. Der Lieferant wird alle erforderlichen Dokumente unterzeichnen und liefern und alles Erforderliche Erfor- derliche oder Wünschenswerte unternehmen, um die Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.
12.5 Der Lieferant hat keine Rechte, Ansprüche oder Anteile an MusternBeteiligungen hinsichtlich der Muster, Daten, WerkenWerke, Materialien, MarkenWarenzeichen, Handelsnamen oder anderen SchutzrechtenSchutzrechte und an- derer Sachen, die im zum Eigentum von Signify stehen oder an Signify lizenziert sindPhilips gehören. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Signify ist es dem Lieferant nicht gestattet Signify gehörende oder von Signify lizenzierte Marken oder andere Schutzrechte Alle Rechte und Ansprü- che hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen Arbeitsergebnisse gehen in das Eigentum von Philips über. Der Lieferant hat eventuelle Erklärungen zur Übertragung dieser Recht zu verwenden, weder allein noch in Verbindung mit anderen Marken oder sonstigen Schutzrechtenun- terfertigen bzw. Jede von Signify autorisierte Nutzung einer Marke oder eines anderen Schutzrechts erfolgt ausschließlich gemäß den Anweisungen von Signify und an Philips zu dem von Signify vorgegebenen Zweckübergeben.
12.6 Ohne schriftliche Zustimmung von Signify wird der Lieferant öffentlich nicht auf den Namen von Signify verweisen, weder in Pressemitteilungen, in der Werbung, in Verkaufsprospekten noch auf irgendeine andere Art und Weise.
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Samples: Definitions Agreement