Common use of Eigentum und Schutzrechte Clause in Contracts

Eigentum und Schutzrechte. 12.1 Alle Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmateria- lien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Philips zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Philips. Alle Maschinen, Werkzeuge, Zeich- nungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Philips bezahlt werden, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Philips über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Liefe- ranten für Philips. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Mit- eigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil an Philips hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Liefe- ranten ersetzt. Das Eigentum von Philips darf ohne schriftliche Zustimmung von Philips nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informatio- nen sind als vertraulich zu behandeln und sind das Eigentum von Philips. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Philips überlassen. Sie müssen als Eigentum von Philips gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustim- mung von Philips auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden perio- disch nach Aufforderung durch Philips einer Bestandsaufnahme durch den Lie- feranten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen er- folgt. Auf erstes Anfordern von Philips werden sie unverzüglich an Philips aus- gehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Philips darstellen, werden das alleinige Eigentum von Philips. Die Übergabe wird durch das kos- tenlose Aufbewahren der Gegenstände für Philips ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von Werk- zeugen, Maschinen oder Mustern einen Auftrag erteilt und Philips die Werk- zeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzan- spruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Philips zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.

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Eigentum und Schutzrechte. 12.1 Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmateria- lien Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Philips zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Philips. Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeich- nungenZeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Philips bezahlt werden, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Philips über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Liefe- ranten Lieferanten für Philips. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Mit- eigentum Miteigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil an Philips hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Liefe- ranten Lieferanten ersetzt. Das Eigentum von Philips darf ohne schriftliche Zustimmung von Philips nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informatio- nen Informationen sind als vertraulich zu behandeln und sind das stehen im Eigentum von Philips. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Philips überlassen. Sie müssen als Eigentum von Philips gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustim- mung Zustimmung von Philips auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden perio- disch periodisch nach Aufforderung durch Philips einer Bestandsaufnahme durch den Lie- feranten Lieferanten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen er- folgterfolgt. Auf erstes Anfordern von Philips werden sie unverzüglich an Philips aus- gehändigtausgehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Philips darstellen, werden das alleinige Eigentum von Philips. Die Übergabe wird durch das kos- tenlose kostenlose Aufbewahren der Gegenstände für Philips ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von Werk- zeugenWerkzeugen, Maschinen oder Mustern Xxxxxxx einen Auftrag erteilt und Philips die Werk- zeugeWerkzeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzan- spruch Besitzanspruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Philips zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.

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Eigentum und Schutzrechte. 12.1 15.1. Alle Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmateria- lien Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Philips OLEDWorks zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werdenwerden (die "Gegenstände"), sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von PhilipsOLEDWorks. Alle Maschinen, Werkzeuge, Zeich- nungenZeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Philips bezahlt werdenzu deren Übereignung an OLEDWorks der Lieferant verpflichtet ist, gehen im Zeitpunkt der Bezahlung und nach ihrer Herstellung in das Eigentum von Philips OLEDWorks über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Liefe- ranten Lieferanten für PhilipsOLEDWorks. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Mit- eigentum (Mit-)Eigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil (Mit-)Eigentumsanteil an Philips OLEDWorks hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die für OLEDWorks kostenfreie Aufbewahrung seitens des Liefe- ranten Lieferanten ersetzt. Das Eigentum von Philips OLEDWorks darf ohne schriftliche Zustimmung von Philips OLEDWorks nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informatio- nen Informationen sind als vertraulich zu behandeln und sind das Eigentum von PhilipsOLEDWorks. Alle vorbezeichneten Sachen Gegenstände werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Philips OLEDWorks überlassen. Sie müssen als Eigentum von Philips OLEDWorks gekennzeichnet und auf Gefahr und auf Kosten des Lieferanten sicher aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustim- mung Zustimmung von Philips OLEDWorks auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden perio- disch periodisch nach Aufforderung durch Philips OLEDWorks einer Bestandsaufnahme durch den Lie- feranten Lieferanten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen er- folgterfolgt. Auf erstes Anfordern von Philips OLEDWorks werden sie unverzüglich an Philips aus- gehändigtOLEDWorks ausgehändigt. SachenGegenstände, die einen Ersatz für das Eigentum von Philips darstellenOLEDWorks ersetzen, werden das alleinige Eigentum von PhilipsOLEDWorks. Die Übergabe wird durch das kos- tenlose kostenlose Aufbewahren der Gegenstände für Philips OLEDWorks ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten Subunternehmer – soweit von OLEDWorks genehmigt – für das Anfertigen von Werk- zeugenWerkzeugen, Maschinen oder Mustern einen Auftrag erteilt und Philips OLEDWorks die Werk- zeugeWerkzeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzan- spruch auf Übereignungsanspruch betreffend die jeweiligen Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten Subunternehmer auf Philips OLEDWorks zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.

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Samples: content.oledworks.com

Eigentum und Schutzrechte. 12.1 Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmateria- lien Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Philips Signify zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von PhilipsSignify. Alle Werke, Maschinen, Werkzeuge, Zeich- nungenZeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Philips Signify bezahlt werden, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Philips Signify über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Liefe- ranten Lieferanten für PhilipsSignify. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Mit- eigentum Miteigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil an Philips Signify hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Liefe- ranten Lieferanten ersetzt. Das Eigentum von Philips Signify darf ohne schriftliche Zustimmung von Philips Signify nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informatio- nen Informationen sind als vertraulich zu behandeln und sind das stehen im Eigentum von PhilipsSignify. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Philips Signify überlassen. Sie müssen als Eigentum von Philips Signify gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustim- mung Zustimmung von Philips Signify auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden perio- disch periodisch nach Aufforderung durch Philips Signify einer Bestandsaufnahme durch den Lie- feranten Lieferanten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen er- folgterfolgt. Auf erstes Anfordern von Philips Signify werden sie unverzüglich an Philips aus- gehändigtSignify ausgehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Philips Signify darstellen, werden das alleinige Eigentum von PhilipsSignify. Die Übergabe wird durch das kos- tenlose kostenlose Aufbewahren der Gegenstände für Philips Signify ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von Werk- zeugenWerkzeugen, Maschinen oder Mustern Xxxxxxx einen Auftrag erteilt und Philips Signify die Werk- zeugeWerkzeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzan- spruch Besitzanspruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Philips Signify zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.

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Samples: www.assets.signify.com