EIGENTUMS- UND GEFAHRENÜBERGANG. 8.1 Der Gefahrenübergang der Produkte auf den Kunden erfolgt entsprechend den anwendbaren In- coterms (x. Xxxxxx 5.1). 8.2 Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn DSM die Zahlung für die Produk- te in voller Höhe samt Kosten wie Zinsen, Gebühren, Auslagen usw. erhalten hat; davor verbleibt das voll- ständige gesetzliche und wirtschaftliche Eigentum an den Produkten bei DSM. 8.3 Bei Kündigung nach Ziffer 16 ist DSM unbeschadet etwaiger anderer Rechte berechtigt, die unverzügliche Rückgabe jener Produkte zu verlangen oder jene Pro- dukte wieder in Besitz zu nehmen, für die DSM einen Ei- gentumsvorbehalt geltend machen kann.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Sales Contracts
EIGENTUMS- UND GEFAHRENÜBERGANG. 8.1 Der Gefahrenübergang der Produkte auf den Kunden erfolgt entsprechend den anwendbaren In- coterms (x. Xxxxxx 5.1).
8.2 Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn DSM die Zahlung für die Produk- te Pro- dukte in voller Höhe samt Kosten wie Zinsen, GebührenGebüh- ren, Auslagen usw. erhalten hat; davor verbleibt das voll- ständige vollständige gesetzliche und wirtschaftliche Eigentum an den Produkten bei DSM.
8.3 Bei Kündigung nach Ziffer 16 ist DSM unbeschadet etwaiger anderer Rechte berechtigt, die unverzügliche Rückgabe jener Produkte zu verlangen oder jene Pro- dukte wieder in Besitz zu nehmen, für die DSM einen Ei- gentumsvorbehalt Eigentumsvorbehalt geltend machen kann.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen