Eignungstest Musterklauseln

Eignungstest. Ungeachtet der Tatsache, dass DEGIRO nur Dienstleistungen auf Basis von "Execution Only" erbringt (wie in Artikel 6.4 (Execution Only) unten erläutert), verlangt DEGIRO in Übereinstimmung mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen vom Kunden im Rahmen des Onboarding-Verfahrens (oder, falls erforderlich, zu jedem späteren Zeitpunkt) die Durchführung vonEignungstests für komplexe und nicht komplexe Finanzinstrumente. XXXXXX ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden gemachten Angaben zu verlassen. Basierend auf dem Ergebnis der Eignungstests erhält der Kunde eine Warnung, wenn eine bestimmte Dienstleistung oder ein bestimmtes Produkt von DEGIRO als potenziell ungeeignet für den Kunden eingeschätzt wird oder wenn der Kunde unzureichende Informationen zur Verfügung stellt, damit DEGIRO die Angemessenheit einer Dienstleistung oder eines Produkts beurteilen kann. DEGIRO bietet den Kunden keine Dienstleistungen an, die sich nicht auf die unter dem Basisprofil kategorisierten Finanzinstrumente beziehen, wenn der Kunde aufgrund des Ergebnisses eines Eignungstests keine ausreichenden Kenntnisse über die entsprechenden Finanzinstrumente nachweist. DEGIRO behält sich das Recht vor, den Kunden nicht zu Dienstleistungen zuzulassen oder Geschäfte nicht auszuführen, die sich auf nicht komplexe und komplexe Finanzinstrumente beziehen und für den Kunden aus anderen Gründen als unzureichenden Kenntnissen nicht geeignet sind.
Eignungstest. Ungeachtet der Tatsache, dass DEGIRO nur Dienstleistungen auf Basis von "Execution Only" erbringt (wie in Artikel 6.4 (Execution Only) unten erläutert), verlangt DEGIRO in Übereinstimmung mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen vom Kunden im Rahmen des Onboarding-Verfahrens (oder, falls erforderlich, zu jedem späteren Zeitpunkt) die Durchführung =Allgemeine Geschäftsbedingungen 20220330 Die flatexDEGIRO Bank Dutch Branch, die unter dem Namen DEGIRO tätig ist, ist die niederländische Niederlassung der flatexDEGIRO Bank AG. Die flatexDEGIRO Bank AG wird primär von der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. In den Niederlanden ist sie bei der DNB registriert und wird von der AFM und der DNB beaufsichtigt. 9/28 einer Eignungstests für komplexe und nicht komplexe Finanzinstrumente. XXXXXX ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden gemachten Angaben zu verlassen. Basierend auf dem Ergebnis der Eignungstests erhält der Kunde eine Warnung, wenn eine bestimmte Dienstleistung oder ein bestimmtes Produkt von DEGIRO als potenziell ungeeignet für den Kunden eingeschätzt wird oder wenn der Kunde unzure ichende Informationen zur Verfügung stellt, damit DEGIRO die Angemessenheit einer Dienstleistung oder eines Produkts beurteilen kann. DEGIRO lässt den Kunden nicht zu Dienstleistungen zu, die sich nicht auf die unter dem Basisprofil kategorisierten Finanzi nstrumente beziehen, wenn der Kunde aufgrund des Ergebnisses eines Eignungstests keine ausreichenden Kenntnisse über die entsprechenden Finanzinstrumente nachweist. DEGIRO behält sich das Recht vor, den Kunden nicht zu Dienstleistungen zuzulassen oder Geschäfte nicht auszuführen, die sich auf nicht komplexe und komplexe Finanzinstrumente beziehen und für den Kunden aus anderen Gründen als unzureichenden Kenntnissen nicht geeignet sind.

Related to Eignungstest

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

  • Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Leistungsfreiheit nach Mahnung Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.