Common use of Einberufung der Verbandsversammlung Clause in Contracts

Einberufung der Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Sie soll mindestens einmal je Halbjahr einberufen werden. Die oder der Vorsitzende muss die Verbandsversammlung unverzüglich einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung oder die Verbandsvorsteherin bzw. der Ver- bandsvorsteher es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

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Einberufung der Verbandsversammlung. (1) Die Verbandsversammlung wird von ihrem/ihrer Vorsitzenden ein- berufen und geleitet. Die Verbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden mindestens zweimal im Jahr einzuberufen, so oft wenn es die Geschäftslage erfordert. Sie soll mindestens einmal je Halbjahr einberufen werden. Die erfordert oder der Vorsitzende muss die Verbandsversammlung unverzüglich einberufen, wenn ein Drittel Fünftel der Mitglieder der Verbandsversammlung oder schriftlich die Verbandsvorsteherin bzw. der Ver- bandsvorsteher es Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstandes Verhandlungsgegen- standes verlangt.

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Einberufung der Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Halbjahr. Sie soll mindestens einmal je Halbjahr muss unverzüglich einberufen werden. Die oder der Vorsitzende muss die Verbandsversammlung unverzüglich einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung oder die Verbandsvorsteherin bzw. oder der Ver- bandsvorsteher Verbandsvorsteher es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

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Einberufung der Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Halbjahr. Sie soll mindestens einmal je Halbjahr muss unverzüglich einberufen werden. Die oder der Vorsitzende muss die Verbandsversammlung unverzüglich einberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder Mitglied der Verbandsversammlung oder die Verbandsvorsteherin bzw. der Ver- bandsvorsteher es Verbandsgeschäftsführer dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche.

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Samples: www.stadt-helmstedt.de

Einberufung der Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung wird von ihrem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Verbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden mindestens zweimal im Jahr einzuberufen. Sie ist unverzüglich einzuberufen, so oft wenn es die Geschäftslage erfordert. Sie soll mindestens einmal je Halbjahr einberufen werden. Die erfordert oder der Vorsitzende muss die Verbandsversammlung unverzüglich einberufen, wenn ein Drittel Viertel der Mitglieder der Verbandsversammlung oder schriftlich die Verbandsvorsteherin bzw. der Ver- bandsvorsteher es Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstandes Verhandlungsgegenstandes verlangt.

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Samples: www.aachen.de

Einberufung der Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert; mindestens jedoch einmal im Kalender- jahr. Sie soll mindestens einmal je Halbjahr muss unverzüglich einberufen werden. Die oder der Vorsitzende muss die Verbandsversammlung unverzüglich einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung oder die Verbandsvorsteherin bzw. der Ver- bandsvorsteher Verbands- versammlung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht ebenfalls einzuladen.

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