Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art. 8, Pkt. 1.1).
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Samples: Betriebsallrisk Versicherungsvertrag, Betriebs Und Gewerbeversicherung, Versicherungsvertrag
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art. 866, Pkt. 1.1).
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Samples: Eigenheimversicherung Exklusiv Premium, Eigenheimversicherung
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art. Artikel 8, Pkt. Punkt 1.1).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die R+v Haftpflichtversicherung, Allgemeine Und Ergänzende Allgemeine Bedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art. 8, Pkt. 1.1Artikel 59).
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Samples: Versicherungsvertrag Für Landwirtschaftliche Betriebe
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art. Artikel 8, Pkt. Punkt 1.1.).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art. 8, Pkt. 1.18 Pkt.1.1).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemachtge- macht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art. 8, Pkt. 1.1).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer schuldhaft unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Artso ist der Versicherer ab jenem Zeitpunkt von der Verpflichtung zur Leistung frei, in welchem der Versicherungsnehmer die richtigen Angaben spätestens zu machen gehabt hätte. 8, Pkt. 1.1)Die Leistungsfreiheit endet mit Einlangen der richtigen Angaben beim Versicherer.
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Samples: Haftpflichtversicherung