Einführung eines strukturierten Flächenmanagements Musterklauseln

Einführung eines strukturierten Flächenmanagements. Ab 2023 soll ein strukturiertes Management für von Forschung und Lehre (FuL) ge- nutzte Flächen etabliert werden. Ab 2022 werden die Standorte gemeinsam mit dem UKSH beginnen, die Gemeinschaftsflächen und FuL genutzten Flächen in den Ge- bäuden der Krankenversorgung zu definieren, deren Nutzungsgrad zu bestimmen und einen Kostenumlageschlüssel zu entwickeln. Jahr Ziel Überprüfung/Meldung ans MBWK bis zum 31.03. Bewertung in € 2022 Die MF Kiel, die Universität zu Lübeck und das UKSH entwi- ckeln ein strukturiertes FuL Flä- chenmanagement Bericht über Ergebnisse der gemeinsa- men Erhebung und Bewertung der FuL Flächen in den Gebäuden der Kran- kenversorgung Nachrichtlich: Darstellung der Betriebs- kosten für die Forschung und Lehre Ge- bäude 163.000 2023 Die MF Kiel, die Universität zu Lübeck und das UKSH entwi- ckeln ein strukturiertes FuL Flä- chenmanagement Erarbeitung von Kostengrundlagen (Nut- zungsgrad, Umlage von Gemeinkosten) 400.000 2024 Die MF Kiel, die Universität zu Lübeck und das UKSH entwi- ckeln ein strukturiertes FuL Flä- chenmanagement In Kiel und Lübeck nach gleichen Grund- lagen ermittelter FuL Kostenumlage- schlüssel 400.000
Einführung eines strukturierten Flächenmanagements. Ab 2023 soll ein strukturiertes Management für von Forschung und Lehre genutzte Flächen etabliert werden. Ab 2022 werden die Standorte gemeinsam mit dem UKSH beginnen, die Gemeinschaftsflächen und FuL genutzte Flächen in den Gebäuden der Krankenversorgung zu definieren, deren Nutzungsgrad zu bestimmen und einen Kostenumlageschlüssel zu entwickeln. Jahr Ziel Überprüfung/Meldung ans MBWK bis zum 31.03. des Folgejahres Bewertung in € 2022 Die Universität zu Lübeck, die Medizinische Fakultät zu Kiel und das UKSH entwickeln ein strukturiertes FuL Flächenma- nagement Bericht über Ergebnisse der gemeinsa- men Erhebung und Bewertung der FuL Flächen in den Gebäuden der Kran- kenversorgung Nachrichtlich: Darstellung der Betriebs- kosten für die Forschung und Lehre Ge- bäude 100.000 2023 Die Universität zu Lübeck, die Medizinische Fakultät zu Kiel und das UKSH entwickeln ein strukturiertes FuL Flächenma- nagement Erarbeitung von Kostengrundlagen (Nut- zungsgrad, Umlage von Gemeinkosten) 100.000 2024 Die Universität zu Lübeck, die Medizinische Fakultät zu Kiel und das UKSH entwickeln ein strukturiertes FuL Flächenma- nagement In Kiel und Lübeck nach gleichen Grund- lagen ermittelter und gültiger FuL Kos- tenumlageschlüssel 100.000 Der Abbau nicht verausgabter Landesmittel wird in der folgenden Zielvereinbarungs- periode fortgesetzt. Ziel ist es, zum Ende der Zielvereinbarungsperiode die nicht-ver- ausgabten Landesmittel auf 15% des Zuführungsbetrages zu reduzieren. Für die Er- mittlung der Obergrenze wird dabei die Zuweisung für den Campus Lübeck gemäß ZLV-Medizin zugrunde gelegt (Zuweisung z.B. 2024: 40.638.000 x 15% = 6.069.700,00 € Obergrenze/Rücklage in 2024). Bei der Ermittlung der Höhe der Rücklagen finden die aus der Zuweisung für den Campus Kiel gebildeten zweckgebundenen Rücklagen für Berufungen, Baumaßnah- men, Ko-Finanzierungen von Forschungsverbünden (z.B. SFB; Klinische Forscher- gruppen usw.) und Ko-Finanzierungen nach Artikel 91b GG (Großgeräte) keine Be- rücksichtigung. Dies gilt ebenfalls für PHSH Mittel sowie das ab 2021 eingerichtete Struktur- und Exzellenzbudget Hochschulmedizin. Die UzL muss für Maßnahmen im Bereich der klinischen Medizin bereits vor Beginn der Maßnahmen entsprechende Finanzierungszusagen abgeben (z.B. § 62 Abs. 10 HSG Berufungszusagen oder auch Ko-Finanzierungszusagen für Forschungspro- jekte). Darüber hinaus erhält die UzL keine gesonderten Investitionsmittel, sondern muss notwendige Investitionen aus dem FuL Zuschuss leisten. D...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.