Eingang der Mengen- und Qualitätsnachweise. (gemeinsames Aufmaß, Stundenzettel, Werksbescheinigungen, Attes- te, Abnahmeberichte usw.), soweit letztere zum Lieferumfang gehören. Werden die zuvor genannten Zahlungsbedingungen erfüllt, erfolgt die Zahlung – vorbehaltlich abweichend vereinbarter Zah- lungsbedingungen – 14 Tage nach Rechnungseingang abzüglich 3 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungseingang abzü- glich 2 % Skonto. Die Skontofrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Skon- toabzüge können sowohl von Abschlagszahlungen als auch von Anzahlungen und Schlusszahlungen einbehalten werden. Wurde bei einer Anzahlung oder Abschlagszahlung bereits ein Skonto in Abzug gebracht, wird in der Schlussrechnung der Skontobasisbetrag um diesen Anzahlungs- oder Abzahlungsbetrag reduziert und Skonto nur auf den Restbetrag einbehal- ten. Die Zahlungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben sollten. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Terminpönale oder Teilbeträge hiervon dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen oder bei vereinbarten Zahlungen in Abzug zu bringen. Der Auftraggeber muss sich die Terminpönale nicht bei der Entge- gennahme der Lieferungen und Leistungen vorbehalten, sondern kann sie noch bis zur Schlusszahlung geltend machen. Bei Stundenlohnabrechnungen ist von den Reisekosten (Fahrgelder, Übernachtungskosten usw.) die Vorsteuer nach den gültigen Steuerrichtlinien abzusetzen. Bei Berechnung von Fahrgeldern sind die An- bzw. Rückreiseorte anzugeben. Alle Belege müssen einwandfrei und dauerhaft lesbar sein.
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Samples: Einkaufs Und Zahlungsbedingungen Für Beratungs Und Programmierleistungen, Einkaufs Und Zahlungsbedingungen Für Softwarepflege
Eingang der Mengen- und Qualitätsnachweise. (gemeinsames Aufmaß, Stundenzettel, WerksbescheinigungenWerksbe- scheinigungen, Attes- teAtteste, Abnahmeberichte usw.), soweit letztere zum Lieferumfang gehören. Werden die zuvor genannten Zahlungsbedingungen erfüllt, erfolgt die Zahlung – vorbehaltlich abweichend vereinbarter Zah- lungsbedingungen Zahlungsbedingungen – 14 Tage nach Rechnungseingang abzüglich 3 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungseingang abzü- glich abzüglich 2 % Skonto. Die Skontofrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Skon- toabzüge Skontoabzüge können sowohl von Abschlagszahlungen als auch von Anzahlungen und Schlusszahlungen einbehalten werdenwer- den. Wurde bei einer Anzahlung oder Abschlagszahlung bereits ein Skonto in Abzug gebracht, wird in der Schlussrechnung der Skontobasisbetrag um diesen Anzahlungs- oder Abzahlungsbetrag reduziert und Skonto nur auf den Restbetrag einbehal- teneinbehalten. Die Zahlungen Zahlun- gen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer BerichtigungBerichti- gung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben sollten. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Terminpönale oder Teilbeträge hiervon dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen oder bei vereinbarten Zahlungen in Abzug zu bringen. Der Auftraggeber muss sich die Terminpönale nicht bei der Entge- gennahme Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen vorbehalten, sondern kann sie noch bis zur Schlusszahlung geltend machen. Bei Stundenlohnabrechnungen ist von den Reisekosten (Fahrgelder, Übernachtungskosten usw.) die Vorsteuer nach den gültigen Steuerrichtlinien abzusetzen. Bei Berechnung von Fahrgeldern sind die An- bzw. Rückreiseorte Rückrei- seorte anzugeben. Alle Belege müssen einwandfrei und dauerhaft lesbar sein.
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