Rechnungserteilung und Zahlung Musterklauseln

Rechnungserteilung und Zahlung. 1. Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ordnungsgemäßen Rechnung steht der Abnehmerin ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächlichen Mengen, Gewichte oder sonst der Lieferung zugrunde liegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise.
Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind uns nach erfolgter Lieferung/Leistung in einfacher Ausfertigung und mit allen dazugehörigen Unterlagen in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Sofern in unseren Bestellungen nichts anderes angegeben ist, senden Sie Ihre Rechnungen bitte grundsätzlich an unsere Abteilung Rechnungsprüfung. Zwingend erforderlich ist die Angabe unserer Bestellnummer. In einer Rechnung dürfen nur Lieferungen/Leistungen einer Bestellung abgerechnet werden. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen.
Rechnungserteilung und Zahlung. 1. Die Rechnungen des Lieferanten sind uns in prüffähiger Form unter Angabe der Bestellnummer, Bestelldatum, Identnummer, Lieferantenerklärung nach EG- Verordnung 3351/83 etc. vorzulegen. Bei Fehlen vorgenannter Bestandteile sind wir berechtigt, die Rechnung zurückzuweisen. Die Zahlungsfristen rechnen sich grundsätzlich ab Vorlage der unbeanstandeten Rechnung und erfolgtem Wareneingang.
Rechnungserteilung und Zahlung. 5.1. Rechnungen sind mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach
Rechnungserteilung und Zahlung. Rechnungen sind mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten mit E-Mail oder separater Post an uns zu versenden. Rechnungen dürfen nicht der Ware beigelegt werden. Lieferscheine müssen der Ware beigelegt werden. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beginnt frühestens mit dem Eingang sämtlicher vereinbarten Bescheinigungen. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb 60 Tagen ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Bei Vorauszahlungen sind auf Verlangen angemessene Sicherheiten z.B. Bankbürgschaften zu leisten.
Rechnungserteilung und Zahlung. 7.1 Rechnungen sind an den Besteller in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgemäßer Form zuzusenden. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigkeit als beim Besteller eingegangen.
Rechnungserteilung und Zahlung. 5.1 Rechnungen sind in Papierform per Post oder digital als PDF bei xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx und unter Angabe der TH2-Bestellnummer mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgemäßer, den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechender und prüfbarer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß und prüfbar eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung und Prüfbarkeit als bei uns eingegangen.
Rechnungserteilung und Zahlung. 1.Die Rechnungen des AN sind dem AG in prüffähiger Form unter Angabe der Bestellnummer, Bestelldatum, Identnummer, Lieferantenerklärung nach EG-Verordnung 3351/83 etc. vorzulegen. Bei Fehlen vorgenannter Bestandteile ist der AG berechtigt, die Rechnung zurückzuweisen. Die Zahlungsfristen rechnen sich grundsätzlich ab Vorlage der unbeanstandeten Rechnung und erfolgtem Wareneingang. 2.Die Mehrwertsteuer ist entsprechend den steuerlichen Vorschriften auf der Rechnung gesondert auszuweisen. 3.Bei eventueller Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit der betroffenen Rechnungen nach dem vereinbarten Liefertermin. Der AN kann Rechte und Pflichten aus den mit dem AG geschlossenen Verträgen ohne vorherige Zustimmung des AG nicht auf Dritte übertragen. Die gilt nicht für die Vorausabtretung der Kaufpreisforderung im Rahmen eines branchen-üblich ausgestalteten verlängerten Eigentumsvorbehalt. Leistungen des AG an den AN oder den Dritten haben für den AG befreiende Wirkung. 4.Zahlungen erfolgen nach Xxxx des AG jeweils 14 Tage nach Lieferung und Rechnungserhalt abzüglich 3% Skonto, oder innerhalb 30 Tagen rein netto ohne Abzug. 5.Der AG ist berechtigt, diskontfähige Akzepte in Zahlung zu geben, ebenso zur Xxxx der Scheck-Wechsel-Zahlung. Zahlungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung der Lieferung oder Leistung des AN durch den AG. Der AG ist berechtigt, mit Gegenansprüchen jeder Art aufzurechnen und zwar auch dann, wenn Zahlung in Akzepten oder Kundenwechseln vereinbart wird. Bei Eigentumsvorbehalten des AN geht das Eigentum an den Liefergegenständen spätestens mit der Bezahlung auf den AG über. Weitergehende Eigentumsvorbehalte sind ausgeschlossen, auch solche von Unterlieferanten des AN.
Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind uns in doppelter Ausfertigung bei Versand der Ware, jedoch getrennt von dieser, zuzusenden. Auftrags-Nummer und Auftragsdatum sind in jeder Rechnung anzugeben. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Rechnung nicht vor der Warenlieferung bei uns eintrifft.
Rechnungserteilung und Zahlung. 5.1 Zeitgleich mit Versand der Ware, jedoch getrennt von dieser, sind uns sämtliche Rechnungen in doppelter Ausfertigung zuzusenden.