Rechnungserteilung und Zahlung Musterklauseln

Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen Un- terlagen und Daten nach erfolgter Liefe- rung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ord- nungsmäßigen Rechnung steht KF ein Leis- tungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächli- chen Mengen, Gewichte oder sonst der Lie- ferung zugrunde liegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise. 3.2 Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege. KF bezahlt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis in- nerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Liefe- rung und Rechnungs-erhalt, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zah- lung gilt als rechtzeitig, wenn am letzten Tag der Zahlungsfrist ein Überweisungsauf- trag erteilt wurde. 3.3 Soweit Bescheinigungen über Ma- terialprüfung vereinbart sind, bilden sie ei- nen wesentlichen Bestandteil der Liefe- rung und sind zusammen mit der Lieferung an KF zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 5 Tage nach Rechnungseingang bei KF vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang der vereinbarten Beschei- nigung. 3.4 Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine Mängelrüge bezüglich der fakturierten Ware. Bei fehlerhafter Liefe- rung ist KF berechtigt, die Zahlung wertantei- lig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zu- rückzuhalten. 3.5 Bei Vorauszahlungen hat der Lieferant eine angemessene Sicherheit in Form einer Bank- bürgschaft einer anerkannten deutschen Großbank zu leisten. 3.6 Sollte KF in Zahlungsverzug geraten, kann der Lieferant erst nach Fristsetzung mit Ab- lehnungsandrohung den Rücktritt vom Ver- trag erklären.
Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind uns nach erfolgter Lieferung/Leistung in einfacher Ausfertigung und mit allen dazugehörigen Unterlagen in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Sofern in unseren Bestellungen nichts anderes angegeben ist, senden Sie Ihre Rechnungen bitte grundsätzlich an unsere Abteilung Rechnungsprüfung. Zwingend erforderlich ist die Angabe unserer Bestellnummer. In einer Rechnung dürfen nur Lieferungen/Leistungen einer Bestellung abgerechnet werden. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen. 3.2 Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg zu den vereinbarten Zahlungskonditionen, vorausgesetzt die Lieferung/Leistung wurde mängelfrei erbracht und die Rechnung ist eingegangen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind wir berechtigt Ihre Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab mangelfreier Lieferung der Ware und Rechnungserhalt mit 3% Skonto zu zahlen. 3.3 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an uns zu übersenden. 3.4 Die Zahlungsfrist für die Rechnung beginnt erst nach vollständig erbrachter Lieferung/Leistung. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ordnungsgemäßen Rechnung steht Eberspächer ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächlichen Mengen, Gewichte oder sonst der Lieferung zugrundeliegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise. 3.2 Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege. Eberspächer bezahlt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis am 25. des der Lieferung folgenden Monats, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder nach 90 Tagen netto. 3.3 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an Eberspächer zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 5 Tage nach Rechnungseingang bei Eberspächer vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang der vereinbarten Bescheinigung. 3.4 Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine Mängelrüge bezüglich der fakturierten Ware. Bei fehlerhafter Lieferung ist Eberspächer berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 3.5 Bei Vorauszahlungen hat der Lieferant eine angemessene Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft gemäß Eberspächer-Muster zu leisten.
Rechnungserteilung und Zahlung. 1. Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ordnungsgemäßen Rechnung steht der Abnehmerin ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächlichen Mengen, Gewichte oder sonst der Lieferung zugrunde liegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise. 2. Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege und zwar entweder innerhalb von 14 Tagen mit 3%, innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skontoabzug oder in 60 Tagen netto, gerechnet nach Lieferung / Leistung und Rechnungseingang. 3. Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an die Abnehmerin zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 5 Tage nach Rechnungseingang bei der Abnehmerin vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang der vereinbarten Bescheinigung. 4. Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine Mängelrüge bezüglich der fakturierten Ware. Bei fehlerhafter Lieferung ist die Abnehmerin berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 5. Bei Vorauszahlungen hat der Lieferant eine angemessene Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft gemäß Abnehmerin -Muster zu leisten.
Rechnungserteilung und Zahlung. 1) Die Rechnungen sind, unter Angabe unserer Bestelldaten in prüffähiger Form einzureichen. Jeder Auftrag ist separat zu fakturieren. Sind Teillieferungen vereinbart, müssen verbleibende Restmengen in der Rechnung angegeben werden. 2) Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung, sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung von Mängeln oder Fehlmengen sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen, bzw. der vollständigen Lieferung, einzubehalten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. 3) Zahlungen erfolgen mit ordnungsgemäßer und unbeanstandeter Lieferung und Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Lieferung, unter Abzug von 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind, bzw. sofern die Bedingungen des Auftragnehmers keine für uns günstigeren Regelungen vorsehen. Die Xxxx der Zahlungsmittel, insbesondere die Abgabe von Akzepten bei Nettofälligkeit, behalten wir uns vor. 4) Laut Umsatzsteuergesetz sind wir zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daher sind auf allen Rechnungen die gesetzlich geforderten Angaben zu vermerken. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Sind Lieferungen und Leistungen gemäß Umsatzsteuergesetz steuerbefreit, so ist dies auf den Rechnungen entsprechend zu vermerken. 5) Wir sind als Empfänger von Bauleistungen von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 I EStG befreit, so dass Bauleistungen nach § 13 b Abs. 1, Ziffer 4 UStG ohne Mehrwertsteuer abzurechnen sind.
Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind uns schriftlich oder elektronisch per myOpenFactory mit allen zugehörigen Unterlagen und Daten in ordnungs- gemäßer Form einzureichen. Wir behalten uns vor, Rechnungen zurückzusenden falls unsere Bestellnummer nicht angegeben ist. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst mit dem Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen. 3.2 Rechnungen gelten ggf. erst dann als zugegangen, wenn Lieferung oder Leistung vollständig erbracht wurden. 3.3 Wenn im Einzelfall nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in Zahlungsmitteln unserer Xxxx entweder innerhalb von 14 Ka- lendertagen mit 3% Skonto oder nach 30 Kalendertagen mit 2% Skonto oder nach 60 Kalendertagen rein netto, gerechnet nach dem Datum des Rechnungseingangs. Die Skontofrist beginnt in jedem Fall erst mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistung. Erfolgt die Lieferung oder Leistung vor dem vereinbarten Termin, so ist für den Beginn der Zahlungsfrist der vereinbarte Liefertermin maßgeblich. 3.4 Zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistung gehört ggf. auch die Beistellung von Bescheinigungen über Materialprüfun- gen, wie z.B. Werkszeugnis, Messprotokoll, Glühprotokoll usw. 3.5 Bei fehlerhafter Lieferung bzw. Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung je nach Nutzen der Lieferung bzw. Leistung bis zur ord- nungsgemäßen Erfüllung ganz oder teilweise zurückzuhalten. 3.6 Bei Vorauszahlungen hat der Auftragnehmer auf Verlangen eine angemessene Sicherheit, z.B. per Bankbürgschaft, zu leisten. 3.7 Alleine aus einer geleisteten Zahlung lässt sich keine Anerkennung der Lieferung bzw. Leistung als vertragsgerecht ableiten. 3.8 Wir sind berechtigt, offene Forderungen an einen Auftragnehmer gegen unsere Verbindlichkeiten aufzurechnen.
Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ordnungsgemäßen Rechnung steht STÜKEN ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächlichen Mengen, Gewichte oder sonst der Lieferung zugrundeliegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise.
Rechnungserteilung und Zahlung. Rechnungen sind mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten mit E-Mail oder separater Post an uns zu versenden. Rechnungen dürfen nicht der Ware beigelegt werden. Lieferscheine müssen der Ware beigelegt werden. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beginnt frühestens mit dem Eingang sämtlicher vereinbarten Bescheinigungen. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb 60 Tagen ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Bei Vorauszahlungen sind auf Verlangen angemessene Sicherheiten z.B. Bankbürgschaften zu leisten.
Rechnungserteilung und Zahlung. 5.1. Rechnungen sind mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach 5.2. Die Rechnungen müssen den jeweils aktuell gültigen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (insbesondere derzeit § 14 Abs. 4 UStG) und allen sonstigen gesetzlichen Anforderungen genügen. 5.3. Die Zahlungsfristen beginnen mit dem Datum des Tages, an dem die Ware übergeben und die Rechnung, in der in Ziffer. 5.1 und 5.2 beschriebenen Form, ordnungsgemäß vorliegt. 5.4. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Konditionen und Preisen und erfolgt stets unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Der Zeitpunkt der Zahlung hat auf den Zeitpunkt des Beginns einer Gewährleistung/ Garantie des Lieferanten keinen Einfluss. 5.5. Wir sind berechtigt, mit sämtlichen fälligen Forderungen, die uns gegen den Lieferanten zustehen, aufzurechnen. Ferner steht uns ein Zurückbehaltungsrecht bei unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung zu, wenn dem Lieferanten zuvor eine angemessene Frist gesetzt worden ist, Nacherfüllung zu leisten. 5.6. Dem Lieferanten steht ein Aufrechnungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht nur bezüglich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis mit uns zu. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam. 5.7. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, hat der Lieferant auf Verlangen eine angemessene Sicherheit, z.B. eine Bankbürgschaft, zu leisten, soweit der Betrag € 10.000,00 netto übersteigt.
Rechnungserteilung und Zahlung. Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung oder Leistung an die Eni Deutschland GmbH – Zentrale München, Hauptbuchhaltung – mit folgenden Angaben einzureichen: - Nummer und Datum der Bestellung und des Materialabrufes, - Nummer und Datum der Versandanzeige, - Nummer und Datum der Abnahmeniederschrift (soweit die Abnahme bereits erfolgt ist). Bei Teillieferungen und Sendungen an verschiedene Bestimmungsorte ist für jede Teillieferung und jeden Bestimmungsort eine getrennte Rechnung auszustellen. Wir können alle Rechnungen zurückgeben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen. Bis zum Vorliegen ordnungsgemäßer, den vorstehenden Bedingungen entsprechender Versandanzeigen und Rechnungen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an allen Zahlungen zu, die die zugehörigen Lieferungen betreffen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder 30 Tage netto nach erfolgter Lieferung und Rechnungszugang.