EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS. (a) Produkte von Signify unterliegen in den meisten Fällen einer eingeschränkten Standardgewährleistung, deren Bedingungen entweder dem Produkt beiliegen oder auf der Website von Signify als Standardgewährleistung für ein bestimmtes Produkt veröffentlicht sind (die „Standard-Produktgewährleistung“). Für ein Produkt, das von Signify verkauft wird und nicht unter eine anwendbare Standard-Produktgewährleistung fällt, gewährleistet Signify Mängelfreiheit nur für ein (1) Jahr ab Lieferung an den Kunden. Für Services, die von Signify erbracht werden, gewährleistet Signify nur, dass ein Service dreißig (30) Tage nach der Erbringung frei von Mängeln ist (mit Ausnahme von Installationen, bei denen die Gewährleistungsfrist von dreißig (30) Tagen mit der Abnahme gemäß Abschnitt 6(c) beginnt). „Mangel“ (oder „mangelhaft“) bedeutet in Bezug auf ein Produkt, dass es einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, der dazu führt, dass das Produkt hinsichtlich seiner Gesamtleistung nicht nach den von Signify angegebenen Spezifikationen funktioniert, und in Bezug auf die Services, dass die Dienstleistung nicht sorgfältig und fachgerecht erbracht wurde. (b) Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Signify keine Garantie für Drittprodukte, nicht mit PHILIPS oder nicht mit einer Marke von Signify gekennzeichnete Produkte, Software, Anwendungen, Services oder kundenspezifische Produkte. (c) Der Kunde erkennt an, dass EULAs oder zusätzliche Nutzungsbedingungen die Gewährleistungsfrist für Software (einschließlich Web- und mobiler Anwendungen) möglicherweise begrenzen. (d) Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss der Kunde vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Signify angeblich mangelhafte Produkte oder Services unverzüglich melden. Wenn Signify nach eigenem Ermessen feststellt, dass ein Gewährleistungsanspruch besteht, wird das mangelhafte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Xxxx von Signify repariert oder ein Ersatzprodukt wird angeboten beziehungsweise mangelhafte Services werden nachgebessert oder ergänzt. Wenn ein mangelhaftes Produkt trotz angemessener Bemühungen von Signify nicht repariert werden kann, kein Ersatzprodukt geliefert werden kann oder mangelhafte Services nicht nachgebessert oder ergänzt werden können, wird Signify den für diese mangelhaften Produkte oder Services gezahlten Preis dem Kunden zurückerstatten oder gutschreiben. Die gültige Gewährleistungsfrist wird durch Reparaturen, Austausch oder Nachbesserungen weder verlängert noch erneuert. Der Kunde lässt die Spezifikationen von Tests, die er zur Mängelfeststellung plant, von Signify genehmigen. Von Signify gelieferte Ersatzprodukte können bei Design und/oder Spezifikation geringfügig abweichen, wodurch die Funktionalität des ersetzten Produkts jedoch nicht beeinträchtigt wird. Signify kann ersetzte oder gutgeschriebene Produkte nach eigenem Ermessen entweder als Eigentum beanspruchen und den Kunden auffordern, diese an Signify zurückzugeben, oder ihn anweisen, diese Produkte auf eigene Kosten zu vernichten. (e) Der Kunde trägt die Kosten für die Vorarbeiten zu den Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung von Signify, einschließlich des Ausbaus und Austausches von Systemen, Aufbauten oder anderen Teilen der Anlage des Kunden, sowie der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Produkte und Einbau der Ersatzprodukte. Der Kunde darf Produkte nur dann an Signify zurücksenden, wenn Signify der Rücksendung zustimmt und die Rücksendung die einschlägigen Rücksenderichtlinien von Signify erfüllt. Wenn Signify feststellt, dass ein erhobener Gewährleistungsanspruch keinen Bestand hat, trägt der Kunde die Kosten, die Signify durch Bearbeitung, Tests und Transport zurückgesandter Produkte entstanden sind. (f) Für Entschädigungs- und Gewährleistungspflichten von Signify im Rahmen eines Vertrags gelten die folgenden Bedingungen: (i) Die Produkte werden gemäß den Benutzerhandbüchern, Gewährleistungsbestimmungen und anderen Anweisungen oder Bedingungen, die dem Kunden von Signify mitgeteilt werden, ordnungsgemäß gelagert, installiert, genutzt, betrieben und gewartet. (ii) Der Kunde führt während der Gewährleistungsfrist genaue und vollständige Aufzeichnungen über Betrieb und Wartung und gewährt Signify Einsicht in diese Aufzeichnungen.
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EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS. (a) Produkte von Signify unterliegen in den meisten Fällen einer eingeschränkten Standardgewährleistung, deren Bedingungen entweder dem Produkt beiliegen oder auf der Website von Signify als Standardgewährleistung für ein bestimmtes Produkt veröffentlicht sind (die „Standard-Produktgewährleistung“). Für ein Produkt, das von Signify verkauft wird und nicht unter eine anwendbare Standard-Produktgewährleistung fällt, gewährleistet Signify Mängelfreiheit nur für ein (1) Jahr ab Lieferung an den Kunden. Für Services, die von Signify erbracht werden, gewährleistet Signify nur, dass ein Service dreißig (30) Tage nach der Erbringung frei von Mängeln ist (mit Ausnahme von Installationen, bei denen die Gewährleistungsfrist von dreißig (30) Tagen mit der Abnahme gemäß Abschnitt 6(c) beginnt). „Mangel“ (oder „mangelhaft“) bedeutet in Bezug auf ein Produkt, dass es einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, der dazu führt, dass das Produkt hinsichtlich seiner Gesamtleistung nicht nach den von Signify angegebenen Spezifikationen funktioniert, und in Bezug auf die Services, dass die Dienstleistung nicht sorgfältig und fachgerecht erbracht wurde.
(b) Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Signify keine Garantie für Drittprodukte, nicht mit PHILIPS oder nicht mit einer Marke von Signify gekennzeichnete Produkte, Software, Anwendungen, Services oder kundenspezifische Produkte.
(c) Der Kunde erkennt an, dass EULAs oder zusätzliche Nutzungsbedingungen die Gewährleistungsfrist für Software (einschließlich Web- und mobiler Anwendungen) möglicherweise begrenzen.
(d) Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss der Kunde vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Signify angeblich mangelhafte Produkte oder Services unverzüglich melden. Wenn Signify nach eigenem Ermessen feststellt, dass ein Gewährleistungsanspruch besteht, wird das mangelhafte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Xxxx von Signify Philips repariert oder ein Ersatzprodukt wird angeboten beziehungsweise mangelhafte Services werden nachgebessert oder ergänzt. Dieser Gewährleistungsanspruch umfasst auch die zur gewählten Art der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach § 439 Abs. 2 und 3 BGB. Wenn ein mangelhaftes Produkt trotz angemessener Bemühungen von Signify nicht repariert werden kann, kein Ersatzprodukt geliefert werden kann oder mangelhafte Services nicht nachgebessert oder ergänzt werden können, wird Signify den für diese mangelhaften Produkte oder Services gezahlten Preis dem Kunden zurückerstatten oder gutschreiben. Die gültige Gewährleistungsfrist wird durch Reparaturen, Austausch oder Nachbesserungen weder verlängert noch erneuert. Der Kunde lässt die Spezifikationen von Tests, die er zur Mängelfeststellung plant, von Signify genehmigen. Von Signify gelieferte Ersatzprodukte können bei Design und/oder Spezifikation geringfügig abweichen, wodurch die Funktionalität des ersetzten Produkts jedoch nicht beeinträchtigt wird. Signify kann ersetzte oder gutgeschriebene Produkte nach eigenem Ermessen entweder als Eigentum beanspruchen und den Kunden auffordern, diese an Signify zurückzugeben, oder ihn anweisen, diese Produkte auf eigene Kosten zu vernichten.
(e) Der Kunde trägt die Kosten für die Vorarbeiten zu den Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung von Signify, einschließlich des Ausbaus und Austausches von Systemen, Aufbauten oder anderen Teilen der Anlage des Kunden, sowie der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Produkte und Einbau der Ersatzprodukte. Der Kunde darf Produkte nur dann an Signify zurücksenden, wenn Signify der Rücksendung zustimmt und die Rücksendung die einschlägigen Rücksenderichtlinien von Signify erfüllt. Wenn Signify feststellt, dass ein erhobener Gewährleistungsanspruch keinen Bestand hat, trägt der Kunde die Kosten, die Signify durch Bearbeitung, Tests und Transport zurückgesandter Produkte entstanden sind.
(f) Für Entschädigungs- und Gewährleistungspflichten von Signify im Rahmen eines Vertrags gelten die folgenden Bedingungen: (i) Die Produkte werden gemäß den Benutzerhandbüchern, Gewährleistungsbestimmungen und anderen Anweisungen oder Bedingungen, die dem Kunden von Signify mitgeteilt werden, ordnungsgemäß gelagert, installiert, genutzt, betrieben und gewartet. (ii) Der Kunde führt während der Gewährleistungsfrist genaue und vollständige Aufzeichnungen über Betrieb und Wartung und gewährt Signify Einsicht in diese Aufzeichnungen.über
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