Eingeschränkte Preisgarantie Musterklauseln

Eingeschränkte Preisgarantie. Während der Erstvertragslaufzeit werden keine Änderungen der Beschaffungs- und Vertriebskosten an den Kunden weitergegeben. Diese Preisebestandteile bleiben bis zum Ende der Erstvertragslaufzeit unverändert. Im Übrigen gelten Ziffern 4.2 bis 4.8.
Eingeschränkte Preisgarantie. Ist im Vertrag eine „Eingeschränkte Preisgarantie“ vereinbart, so finden während der vereinbarten Frist die Ziffern 6.5 bis 6.8 nur bei einer Veränderung, einem Wegfall oder einer Neueinführung von durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen, von der evo nicht zu beeinflussenden Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen Anwendung (dies sind die Kosten nach Ziffer 6.1 mit Ausnahme der Beschaffungs- und Vertriebskosten, der Netzentgelte und ggf. der Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung) Anwendung. Die Geltung und Anwendung von Ziffern 6.9 und 6.10 während der vereinbarten Frist bleibt unberührt. Nach Ablauf der Eingeschränkten Preisgarantie finden die Ziffern 6.5 bis 6.8 wieder generell Anwendung.
Eingeschränkte Preisgarantie. Die eingeschränkte Preisgarantie gilt bis zum 31.12. des Folgejahres (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten (Ziffer 4.1. lit. f). Die anderen Preisbestandteile Ziffer 4.1. lit. a) bis lit. e) der AGB sind nicht fest vereinbart. Die SWD nehmen Preisänderungen nach Ziffer 4.3. ff. der AGB vor. Details zu der eingeschränkten Preisgarantie entnehmen Sie bitte Ziffer 4.2. der AGB.
Eingeschränkte Preisgarantie. Mit dem gewählten Xxxxxxxxxx mit 100 % grünem "Heimvorteil" ist eine Preisgarantie in dem Sinne verbunden, dass sich die enwor verpflichtet, keine Preisänderungen innerhalb der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2020 vorzunehmen. Ausgenommen von dieser Garantie sind Änderungen, die sich aufgrund geänderter oder neu hinzukommender Steuern und/oder Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus den gesetzlichen, rechtsverordnungsmäßigen oder behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen ergeben. Diese Preisbestandteile basieren auf staatlichen Entscheidungen und sind von der enwor nicht beeinflussbar. Der Preisanteil, der auf staatlichen Entscheidungen beruht, beträgt derzeit (Stand: Oktober 2019) ca. 57 % des Verbrauchspreises sowie ca. 16 % des Grundpreises. Weitere Details entnehmen Sie bitte der folgenden Ziffer 6.
Eingeschränkte Preisgarantie. 3.1 Sofern eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart wird, sind für die Dauer einer solchen, Preisanpassungen gem. Ziff. 2 ausgeschlossen.
Eingeschränkte Preisgarantie. Bei unseren Produkten mit eingeschränkter Preisga- rantie bleiben der Energiekostenanteil (Beschaf- fungs- und Vertriebskosten), die Netzentgelte, die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und die Konzessionsabgabe bis zum Ende des Preisga- rantiezeitraums unverändert. Alle anderen Preisbe- standteile sind variabel und können sich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.4 ändern. Nach Ablauf des Preisgarantiezeitraums können sich alle Preisbestandteile (siehe Ziffer 6.1.) nach Ziffer 6.4. ändern.

Related to Eingeschränkte Preisgarantie

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.