Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von XXXXXX XXXXXXXXX eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von XXXXXX XXXXXXXXX, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von PICS eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von PICS, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von CN-Solutions eingreift oder undokumentierte oder für CN-Solutions nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von CN-Solutions, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von PCODE eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von PCODE,
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von ADF eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von ADF, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbar- ter Weise in die Leistungen von ALGO eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von ALGO, z.B. zur Nachprüfung, Doku- mentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von PRECOM eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von PRECOM, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von ROTA eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von ROTA, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von COCOMA eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von COCOMA, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von GO.WEST eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von GO.WEST, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.