Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen. 17.1 Der Kunde hat bei Weitergabe der Lieferungen von Siemens (Hardware und/ oder Software und/ oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von Siemens erbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall sind bei Weitergabe der Lieferungen an Dritte die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. 17.2 Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch Siemens erforderlich, werden Sie Siemens nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der Lieferungen von Siemens sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen. 17.3 Der Kunde stellt Siemens von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber Siemens wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller Siemens in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen.
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Samples: Product Business Terms, Product Business Terms, Produktgeschäft
Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen. 17.1 18.1 Der Kunde hat bei Weitergabe der Lieferungen von Siemens Energy (Hardware und/ oder Software und/ oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von Siemens Energy erbrachten Werk- und Dienstleistungen (Serviceleistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) ), an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall sind bei Weitergabe der Lieferungen an Dritte die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
17.2 18.2 Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch Siemens Energy erforderlich, werden Sie wird der Kunde Siemens Energy nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der Lieferungen von Siemens Energy sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.
17.3 18.3 Der Kunde stellt Siemens Energy von allen Ansprüchen, , die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber Siemens Energy wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller Siemens Energy in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement
Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen. 17.1 18.1 Der Kunde hat bei Weitergabe der Lieferungen von Siemens (Hardware und/ oder Software und/ oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von Siemens erbrachten Werk- und Dienstleistungen (Serviceleistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) ), an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall sind bei Weitergabe der Lieferungen an Dritte die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
17.2 18.2 Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch Siemens erforderlich, werden Sie Siemens nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der Lieferungen von Siemens sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.
17.3 18.3 Der Kunde stellt Siemens von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber Siemens wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller Siemens in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen.
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Samples: Service Agreement