Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Mindest- lohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits gegenüber dem Ver- tragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. • den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „Leitprinzipien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 • sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.
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Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. 10.1 Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen Er- klärungen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Be- reichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit Arbeitssi- cherheit und Mindest- lohnMindestlohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits unse- rerseits gegenüber dem Ver- tragspartnerVertragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt zu- gestimmt haben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. • den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze Re- sponsibility)-Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „LeitprinzipienLeitprinzi- pien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung Ab- schaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 26000 • sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.
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Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. 10.1 Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen Erklärungen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Mindest- lohnMindestlohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits gegenüber dem Ver- tragspartnerVertragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt habenzugestimmthaben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. B.: • den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze Responsibility) Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „Leitprinzipien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 26000 • sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.
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Samples: www.enayati.de
Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. 10.1 Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen Erklärungen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Mindest- lohnMindestlohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits gegenüber dem Ver- tragspartnerVertragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt habenzugestimmthaben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. • B.: den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze Responsibility) Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „Leitprinzipien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 • 26000 sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.
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Samples: www.enayati.de
Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen Er- klärungen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Be- reichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit Arbeits- sicherheit und Mindest- lohnMindestlohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits unse- rerseits gegenüber dem Ver- tragspartnerVertragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt zu- gestimmt haben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. • den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze Re- sponsibility)-Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „LeitprinzipienLeitprinzi- pien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung Ab- schaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 26000 • sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.
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