Common use of Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance Clause in Contracts

Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Mindest- lohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits gegenüber dem Ver- tragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. • den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „Leitprinzipien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 • sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.

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Samples: rob-group.com

Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. 10.1 Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen Er- klärungen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Be- reichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit Arbeitssi- cherheit und Mindest- lohnMindestlohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits unse- rerseits gegenüber dem Ver- tragspartnerVertragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt zu- gestimmt haben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. • den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze Re- sponsibility)-Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „LeitprinzipienLeitprinzi- pien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung Ab- schaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 26000 • sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.

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Samples: f-britsch.com

Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. 10.1 Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen Erklärungen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Mindest- lohnMindestlohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits gegenüber dem Ver- tragspartnerVertragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt habenzugestimmthaben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. B.: • den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze Responsibility) Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „Leitprinzipien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 26000 • sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.

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Samples: www.enayati.de

Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. 10.1 Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen Erklärungen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Mindest- lohnMindestlohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits gegenüber dem Ver- tragspartnerVertragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt habenzugestimmthaben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. • B.:  den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze Responsibility) Grundsätze der UN, die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „Leitprinzipien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, die ISO-Norm 2600 • 26000  sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.

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Samples: www.enayati.de

Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance. 10.1. Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Bestätigungen oder Erklärun- gen Er- klärungen über die Einhaltung in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnun- gen Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Be- reichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit Arbeits- sicherheit und Mindest- lohnMindestlohn, begründen nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits unse- rerseits gegenüber dem Ver- tragspartnerVertragspartner, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt zu- gestimmt haben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von ge- setzlich gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen, wie z. B. • den „Supplier Code of Conduct“ auf Basis der CSR (Corporate and Social Responsibil- ity)-Grundsätze Re- sponsibility)-Grundsätze der UN, • die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN in Form von „LeitprinzipienLeitprinzi- pien“ für die Wirtschaft bezüglich des Schutzes der Menschenrechte, der Abschaffung Ab- schaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, der Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschaffung sowie der Verantwortung für die Umwelt, • die ISO-Norm 2600 26000 • sonstige Verhaltenskodices des Vertragspartners.

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Samples: www.bilz.ag