Einigung über das Pfandrecht Musterklauseln

Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).
Einigung über das Pfandrecht. Der Anleger und die USB sind sich darüber einig, dass die USB ein Pfandrecht an den Fonds- anteilen beziehungsweise sonstigen Wertpapieren oder Sachen erwirbt, an denen die USB oder eine ihrer inländischen Geschäftsstellen im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Das Pfandrecht sichert alle gegenwärtigen und künftigen An- sprüche der USB gegen den Anleger aus der Geschäftsbeziehung.
Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde und die ebase sind sich darüber einig, dass die ebase ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen und sonstigen bei der ebase verwahrten Ver- mögensgegenständen erwirbt. Die ebase erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die ebase aus der bankmäßigen Ge- schäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontogutha- ben).
Einigung über das Pfandrecht. Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Bank eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor hierauf hinweisen.
Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde und die S Broker AG & Co. KG sind sich darüber einig, dass die S Broker AG & Co. KG ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die S Broker AG & Co. KG erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die S Broker AG & Co. KG aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).
Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde stimmt mit Unterzeichnung vorliegender Allgemei- nen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen des Kunden erwirbt, die bei der Bank im bankmäßigen Geschäftsverkehr eingebracht sind oder noch eingebracht werden. Der Kunde stimmt ferner ausdrücklich zu, dass die Bank auch an den An- sprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zu- stehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben) ein Pfandrecht erwirbt. Der Kunde verpflichtet sich mit Unterzeichnung vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vornahme jedweder zumutbaren und in seinem Machtbereich liegenden Handlung sowie zur Erteilung jedweder Zustimmung und Genehmigung, welche für eine ordnungsgemäße Bestellung der im Folgen- den und in Artikel 15 vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Pfandrechte und Siche- rungsrechte gemäß den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und insbesondere nach den Regelungen des Ge- setzes vom 5. August 2005 bezüglich Verträgen über Finanzgarantien, in der jeweils geltenden Fassung (Loi du 5 août 2005 sur les contrats de garantie financière, das „Finanz- garantiengesetz“), erforderlich sind.
Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde und die Raisin Bank sind sich darüber einig, dass die Raisin Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Raisin Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Raisin Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).
Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde und ebase sind sich darü ber einig, dass ebase ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen und sonstigen bei ebase verwahrten Vermö gensge- genstä nden erwirbt. ebase erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü chen, die dem Kunden gegen ebase aus der bankmä ß igen Geschä ftsverbindung zu-ste hen oder kü nftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.