Einleitung und Warn- hinweise. Die folgende Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung ver- standen werden. Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Pros- pekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfas- sung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung vergli- chen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Pros- pekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betref- fenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstel- len, vermissen lassen.
Appears in 2 contracts
Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Einleitung und Warn- hinweise. Die folgende Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung ver- standen verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere zu investieren, auf den gesamten Prospekt als Ganzen stützen. Ein AnlegerFür den Fall, der wegen dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen willInformationen geltend gemacht werden, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvor- schriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Pros- pekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kannProspekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Diejenigen Personen, die die Zusammenfas- sung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt habenVerantwortung für die Zusammenfassung ein- schließlich der Übersetzung hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, und dies auch können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung vergli- chen irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführendgelesen wird, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Pros- pekts wesentliche AngabenProspekts gele- sen wird, die in Bezug auf Anlagen in die betref- fenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstel- len, vermissen lassennicht aller erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapierprospekt
Einleitung und Warn- hinweise. Die folgende Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung ver- standen verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investiereninves- tieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats Mit- gliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Pros- pekts Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfas- sung Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung vergli- chen verglichen mit den anderen ande- ren Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen ver- glichen mit den anderen Teilen des Pros- pekts Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betref- fenden betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstel- lendarstellen, vermissen lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapierprospekt