Common use of EINREISEBESTIMMUNGEN Clause in Contracts

EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestim- mungen sowie das Vorliegen der für die Reise notwendigen Doku- mente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebe- nen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Ziel- länder sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens ein- zuhalten. Eine Pflicht seitens des Anbieters, über allgemein be- kannte Gegebenheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB Pande- mien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte frei- willige Informationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Car- riers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx- gistrierung/).

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EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestim- mungen sowie das Vorliegen der für die für die Reise notwendigen Doku- mente Dokumente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebe- nen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Ziel- länder Zielländer sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens ein- zuhaltenUnterneh- mens einzuhalten. Eine Pflicht seitens des AnbietersBTU, über allgemein be- kannte Gegebenheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften Impfvorschrif- ten für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB Pande- mienPandemien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte frei- willige freiwillige Informationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter BTU haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Car- riersCarriers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx- gistrierung/xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/).

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Samples: www.btu.at

EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestim- mungen sowie das Vorliegen der für die für die Reise notwendigen Doku- mente Do- kumente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebe- nen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Ziel- länder sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens ein- zuhalten. Eine Pflicht seitens des AnbietersBTU, über allgemein be- kannte Gegebenheiten bekannte Gege- benheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informiereninfor- mieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausdrück- lich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB Pande- mien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte frei- willige Informationen freiwillige Infor- mationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit Unbe- ständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen Ände- rungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter BTU haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Car- riersCarriers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx- gistrierung/xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/).

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