Common use of EINREISEBESTIMMUNGEN Clause in Contracts

EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestimmungen sowie das Vorliegen der für die Reise notwendigen Dokumente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebenen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens einzuhalten. Eine Pflicht seitens des Anbieters, über allgemein bekannte Gegebenheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB Pandemien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte freiwillige Informationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Carriers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- aufenthalt/auslandsservice/reiseregistrierung/).

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EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestimmungen Einreisebestim- mungen sowie das Vorliegen der für die für die Reise notwendigen Dokumente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebenen vorgeschriebe- nen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens Unterneh- mens einzuhalten. Eine Pflicht seitens des AnbietersBTU, über allgemein bekannte be- kannte Gegebenheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften Impfvorschrif- ten für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB Pandemien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte freiwillige Informationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter BTU haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Carriers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- aufenthalt/auslandsservice/reiseregistrierung/).

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EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestimmungen Einreisebestim- mungen, sowie das Vorliegen der für die Reise notwendigen Dokumente Doku- mente und deren Gültigkeit Gültigkeit, obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebenen vorgeschriebe- nen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer Ziel- länder sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens einzuhaltenein- zuhalten. Eine Pflicht seitens des AnbietersBTU, über allgemein bekannte Gegebenheiten Gege- benheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informiereninfor- mieren, besteht nicht, jede . Jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausdrück- lich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua u.a. auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua u.a. auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften Impfvorschrif- ten für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB z.B. Pandemien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte freiwillige Informationen zu Einreisebestimmungen Einreisebestimmungen, erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit Un- beständigkeit der Sach- und Rechtslage Rechtslage, sowie der Häufigkeit der Änderungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter BTU haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Carriers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- aufenthaltxxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxx- vices/auslandsservice/reiseregistrierung/auslandsservice/).

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EINREISEBESTIMMUNGEN. Die Kenntnisse und Informationsbeschaffung zu Einreisebestimmungen Einreisebestim- mungen sowie das Vorliegen der für die Reise notwendigen Dokumente Doku- mente und deren Gültigkeit obliegen allein dem Reisenden. Der Reisende ist verpflichtet, die empfohlenen und vorgeschriebenen vorgeschriebe- nen Gesundheits- und Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer Ziel- länder sowie die Weisungen zum Reisen seines Unternehmens einzuhaltenein- zuhalten. Eine Pflicht seitens des AnbietersBTU, über allgemein bekannte Gegebenheiten Gege- benheiten und Reisevorschriften des Ziellandes und Ortes zu informiereninfor- mieren, besteht nicht, jede diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausdrück- lich ausgeschlossen. Hinweise finden sich ua auf xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/ oder am Institut für Reise- und Tropenmedizin (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx). Dazu gehört ua auch der Hinweis auf Einreise-, Visa- und Impfvorschriften für die bereisten Länder. Insbesondere in Krisenzeiten (zB PandemienPande- mien) nach bestem Wissen und Gewissen vom Anbieter erteilte freiwillige Informationen Infor- mationen zu Einreisebestimmungen erfolgen aufgrund der Unbeständigkeit Unbe- ständigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Häufigkeit der Änderungen Än- derungen ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit. Der Anbieter BTU haftet nicht für die Einhaltung der Einreisevorschriften (i.B.v. Zoll- und Devisenvorgaben) des Ziellandes sowie des Carriers. Für Notfälle hat der Reisende zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Seite des BMEIA zu registrieren (xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- aufenthaltxxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxx- enthalt/auslandsservice/reiseregistrierung/).

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