Einrichten und Vorhalten der Baustelleneinrichtung Musterklauseln

Einrichten und Vorhalten der Baustelleneinrichtung. Einrichten und Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen für die Dauer der vertraglichen Bauleistungen. einschl. Absperrung der Baustelleneinrichtungsfläche(n) nach Xxxx des AN, unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften, Gestellung von Bauwasser, Baustrom, Sanitäreinrichtung und Aufenthaltsräume für die auf der Baustelle beschäftigten AK des AN und seiner eventuellen Nachunternehmer, Reinigung der bearbeiteten Baufläche und des Straßenbereichs von Verschmutzungen aus dem Bereich des AN, Wiederherstellung der Flächen der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze (auch Bodenlagermieten) in den ursprünglichen Zustand, soweit in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders erwähnt,sowie sämtliche Leistungen aus den vorgeschalteten Vertragsbedingungen. 1,00 psch ......................... Kosten für das einmalige Umsetzen der in der Vorposition beschriebenen Baustelleneinrichtung, bedingt durch die abschnittweise Herstellung der Außenanlagen. 1,00 psch ......................... Kosten für das Räumen der in der Vorposition beschriebenen Baustelleneinrichtung, bedingt durch die abschnittweise Herstellung der Außenanlagen. 1,00 psch ......................... Herstellung eines gepolsterten Brettermantels zum Schutz des Baumstammes in einer Gesamthöhe von 2,00 m. Stammumfang 2,50 m-3,00 m Unterkonstruktion Brettermantel bestehend aus einmaliger Umwicklung des Baumstammes mit kokosummanteltem Drainagerohr DN 80 im oberen Brettermantelbereich und einmaliger Umwicklung des Baumstammes mit kokosummanteltem Drainagerohr DN 100 im unteren Brettermantelbereich. Brettermantel, bestehend aus unbehandelten Brettern in einer Stärke von mind. 24 mm, ist abstandslos anzubringen. Die Verbretterung darf an keiner Stelle weder den Baumstamm berühren noch an ihrer Basis auf Wurzelanläufe gestellt werden. 1,00 Stk ......................... ......................... 1..5. Bauzaun aufstellen, vorhalten und beseitigen Bauzaun aufstellen für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten und beseitigen. Ausführung als Fertig-Montagezaun, Zaunhöhe über Boden 2,05 m, einschl. Betonfüße und Verschrauben der Zaunfelder miteinander. Dreimaliges Umsetzen auf dem Baufeld in Teilen zur Abgrenzung von Teilbereichen ist in den Einheitspreis einzurechnen. 30,00 m ......................... ......................... Xxxxxx Xxxxxxxxx nach Aufforderung durch den Auftraggeber, gemäß den Anlieferbedingungen...

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Verhalten bei Unfällen Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten.