Einschaltung von Nachunternehmern Musterklauseln

Einschaltung von Nachunternehmern. Der AN ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Nachunternehmer einzuschalten. Der AN übergibt dem AG eine Aufstellung der von ihm in die Leistungserbringung eingeschalteten Nachunternehmer. Die Begründung neuer oder die Beendigung bestehender Vertragsver- hältnisse mit Nachunternehmern hat der AN dem AG spätestens vier Wochen vor Wirksam- werden der Änderung anzuzeigen. Sämtliche Kosten für die Einschaltung Dritter zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungs- pflichten trägt der AN. Die zur Leistungserbringung eingeschalteten Dritten sind vertraglich zu verpflichten, die ihnen übertragenen Leistungen entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrags zu erbrin- gen. Die Vorgaben für eigenes Personal gelten für das Personal von Dritten entsprechend. Der AN hat dies nachweislich zum Vertragsinhalt beim Abschluss von Verträgen mit Dritten zu machen. Der AG hat das Recht, die Untervergabe von Leistungen oder die Vergabe an bestimmte Unternehmer aus wichtigem Grund zu untersagen, insbesondere, wenn dadurch Sicherheits- aspekte des AG berührt werden. Der AN hat dies bei der Anbahnung von Geschäftsverhält- nissen mit Nachunternehmern zu berücksichtigen. Der AN ist verpflichtet, qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, um seinen Pflichten jederzeit ordnungsgemäß und vollständig nachkommen zu können. Der AN darf zur Erbringung seiner Leistungen nur sozialversicherungspflichtiges Personal einsetzen. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapie- ren beschäftigt werden. Der Nachweis muss auf Anforderung erbracht werden. Die einge- setzten Arbeitnehmer müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Soweit zur Leistungserbringung besondere fachliche Zulassungen oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, steht der AN dafür ein, im Besitz der Erlaubnisse und Xxxxx- xxxxxx zu sein. Der AN hat dem AG dies auf Verlangen nachzuweisen. Die Arbeitskräfte des AN sind auf dessen Kosten mit einem Lichtbildausweis auszustatten. Der Ausweis muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers und die Firma des AN enthalten. Die Ausweise ausscheidender Arbeitskräfte hat der AN einzuziehen. Der AG stellt gegen Unterschrift die Zutrittskarten/Schlüssel auf seine Kosten zur Verfügung sofern Zutrittskar- ten/Schlüssel zum Gebäude erforderlich sind. Die Zutrittskarten/Schlüssel werden in der Si- cherheitsleitstelle in Empfang genommen und nach Beendigung der täglichen Arbeit wieder zurückgegeben. Verluste sind dem AG unv...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.