Einschaltung Dritter Musterklauseln

Einschaltung Dritter. Die Bank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkartenvertrags zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
Einschaltung Dritter. Der Versorger ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden auch Dritte einzuschalten, ebenso seine vertraglichen Ansprüche auf Dritte zu übertragen, nicht aber den Vertrag als solches.
Einschaltung Dritter. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
Einschaltung Dritter. 17.1 Die Bank beauftragt entweder unmittelbar oder mittelbar über eine zwischengeschaltete Bank die paydirekt GmbH, bestimmte wesentliche Funktionen von paydirekt zu übernehmen und im Namen der Bank auszuüben. Die Bank und die paydirekt GmbH behalten sich vor, weitere Dienstleister einzuschalten. 17.2 Die paydirekt GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten der Bank aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag im Namen der Bank auszuüben bzw. zu erfüllen sowie Erklärungen im Namen der Bank abzugeben und in Empfang zu nehmen.
Einschaltung Dritter. Die Ikano Bank ist berechtigt, sich im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung zur Bewirkung der von der Ikano Bank zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Kunden zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
Einschaltung Dritter. Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen oder teilweisen Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem Werbeauftrag der vorherigen Zustimmung des Vermarkters in Textform. Der Vermarkter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Werbeauftrag Dritter zu bedienen.
Einschaltung Dritter. Der Versorger ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten dem Kunden gegenüber Dritte einzuschalten, ebenso seine vertraglichen Ansprüche auf Dritte zu übertragen. Im letztgenannten Fall steht dem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, besteht dieses Kündigungsrecht nur, wenn der Wechsel wesentliche Interessen des Kunden beeinträchtigt.
Einschaltung Dritter. Die Ikano Bank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkartenvertrages zur Bewir- kung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karten- inhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen. Der Kunde willigt freiwillig ein, dass die Ikano Bank der für seinen Wohnsitz zustän- digen SCHUFAGesellschaft (SCHUFA Holding AG) und InfoScore (arvato infoscore GmbH) mit Sitz in Baden-Baden sowie anderen gleichartigen, der Kreditsicherung dienenden Wirtschaftsauskunfteien Daten über die Beantragung, den Abschluss und ggf. den Kreditrahmen sowie die Beendigung des Vertrages übermittelt. Die Ikano Bank weist darauf hin, dass sie gemäß § 28b Nr. 4 Bundesdatenschutzge- setz zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Been- digung dieses Vertragsverhältnisses im Rahmen der Risikosteuerung Wahrschein- lichkeitswerte für das zukünftige Verhalten des Kunden erhebt oder verwendet und zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte auch Anschriftendaten genutzt werden. Unabhängig davon wird die Ikano Bank der SCHUFA und der InfoScore so- wie anderen gleichartigen, der Kreditsicherung dienenden Wirtschaftsauskunfteien auch Daten über ihre gegen den Kunden bestehenden fälligen Forderungen übermit- teln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1) zulässig, wenn der Kunde die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht hat, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Ikano Bank oder Dritter erfor- derlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder der Kunde die Forderung ausdrücklich an- erkannt hat oder - der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schrift- lich gemahnt worden ist, die Ikano Bank den Kunden rechtzeitig, jedoch frühes- tens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach min- destens vier Wochen unterrichtet hat und der Kunde die Forderung nicht bestrit- ten hat oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zah- lungsrückständen von der Ikano Bank fristlos gekündigt werden kann und die Ikano Bank den Kunden über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Ikano Bank der SCHUFA und der InfoScore sowie anderen gleichartigen, der Kreditsicherung dienenden Wirtschaftsauskunfteien auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmiss- brauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdaten...
Einschaltung Dritter. Der AN hat die vertraglichen Leistungen selbst zu erbringen. Die Beauftragung Dritter, insbesondere anderer Architekten als Nachunternehmer, bedarf der Zustimmung des AG.
Einschaltung Dritter. EKS ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkartenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.