Common use of Einschaltung von Subunternehmern Clause in Contracts

Einschaltung von Subunternehmern. 7.2.1 Für die Einschaltung von Subunternehmern gilt Ziffer 12 der AEB-IT Teil A – Allgemeiner Teil. Nicht bei Vertragsabschluss genehmigte Subun- ternehmer bedürfen der Zustimmung des Auftrag- gebers im Wege des Änderungsverfahrens nach Ziffer 8.2. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 3/6 7.2.2 Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Pflichten des Subunternehmers gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich der Leistungserbringung im Einklang mit den Verpflichtungen des Haupt- vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber stehen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss außerdem die direkte Durchsetzung der in diesem Vertrag zugunsten des Auftraggebers und den Business-Partnern geregelten Auskunfts- und Prüfungsrechte gegen- über dem Subunternehmer ermöglichen. Auf Ver- langen hat der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Anforderungen dem Auftraggeber durch Vorlage des mit dem Subunternehmer geschlossenen Vertrags nachzuweisen. 7.2.3 Der Auftragnehmer steht für die Leistungen und Unterlassungen der Subunternehmer wie für eige- ne Leistungen und Unterlassungen ein.

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Einschaltung von Subunternehmern. 7.2.1 Für die Einschaltung von Subunternehmern gilt Ziffer 12 der AEB-IT Teil A – Allgemeiner Teil. Nicht bei Vertragsabschluss genehmigte Subun- ternehmer Subunternehmer bedürfen der Zustimmung des Auftrag- gebers Auftraggebers im Wege des Änderungsverfahrens nach Ziffer 8.2. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 3/6. 7.2.2 Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Pflichten Pflich- ten des Subunternehmers gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich der Leistungserbringung im Einklang mit den Verpflichtungen des Haupt- vertrages Hauptvertrages zwischen dem Auftragnehmer Auftrag- nehmer und dem Auftraggeber stehen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss außerdem die direkte Durchsetzung der in diesem Vertrag zugunsten des Auftraggebers und den Business-Partnern geregelten Auskunfts- und Prüfungsrechte gegen- über Prüfungsrech- te gegenüber dem Subunternehmer ermöglichen. Auf Ver- langen hat der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Anforderungen Anfor- derungen dem Auftraggeber durch Vorlage des mit dem Subunternehmer geschlossenen Vertrags nachzuweisen. 7.2.3 Der Auftragnehmer steht für die Leistungen und Unterlassungen Unterlas- sungen der Subunternehmer wie für eige- ne eigene Leistungen und Unterlassungen ein.

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Einschaltung von Subunternehmern. 7.2.1 Für die Einschaltung von Subunternehmern gilt Ziffer 12 der AEB-IT Teil A – Allgemeiner Teil. Nicht bei Vertragsabschluss genehmigte Subun- ternehmer Subunternehmer bedürfen der Zustimmung des Auftrag- gebers Auftraggebers im Wege des Änderungsverfahrens nach Ziffer 8.2. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 3/6. 7.2.2 Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Pflichten des Subunternehmers gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich der Leistungserbringung im Einklang mit den Verpflichtungen des Haupt- vertrages Hauptvertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber stehen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss außerdem die direkte Durchsetzung der in diesem Vertrag zugunsten des Auftraggebers und den Business-Partnern geregelten Auskunfts- und Prüfungsrechte gegen- über gegenüber dem Subunternehmer ermöglichen. Auf Ver- langen Verlangen hat der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Anforderungen dem Auftraggeber durch Vorlage des mit dem Subunternehmer geschlossenen Vertrags nachzuweisen. 7.2.3 Der Auftragnehmer steht für die Leistungen und Unterlassungen der Subunternehmer wie für eige- ne eigene Leistungen und Unterlassungen ein.

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Einschaltung von Subunternehmern. 7.2.1 Für die Einschaltung von Subunternehmern gilt Ziffer 12 der AEB-AEB- IT Teil A – Allgemeiner Teil. Nicht bei Vertragsabschluss genehmigte Subun- ternehmer Subunternehmer bedürfen der Zustimmung des Auftrag- gebers Auftraggebers im Wege des Änderungsverfahrens nach Ziffer 8.2. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 3/6. 7.2.2 Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Pflichten des Subunternehmers gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich der Leistungserbringung im Einklang mit den Verpflichtungen des Haupt- vertrages Hauptvertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber stehen. Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss außerdem die direkte Durchsetzung der in diesem Vertrag zugunsten des Auftraggebers und den Business-Partnern geregelten Auskunfts- und Prüfungsrechte gegen- über gegenüber dem Subunternehmer ermöglichen. Auf Ver- langen Verlangen hat der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Anforderungen dem Auftraggeber durch Vorlage des mit dem Subunternehmer geschlossenen Vertrags nachzuweisen. 7.2.3 Der Auftragnehmer steht für die Leistungen und Unterlassungen der Subunternehmer wie für eige- ne eigene Leistungen und Unterlassungen ein.

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