Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. a) Ist bei Ihrem Vertrag die Leistungsdauer der Zusatzversicherung kürzer als die Beitragsdauer der Hauptversicherung, dann gilt fol- gende Regelung: Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit wird die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung längstens bis zum Ende der Leistungsdauer der Zusatzversicherung erbracht. Besteht danach noch Beitragspflicht für die Hauptversicherung, kann der Rentenbeginn der Altersrente auf diesen Endetermin vor- verlegt werden. Wenn Sie stattdessen die Beitragszahlung wieder aufnehmen wollen und die Dynamik der Hauptversicherung bei Be- rufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit vereinbart haben, ist auf- grund der vereinbarten Erhöhungen während der Dauer der Berufs- unfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit bei Wiederaufnahme der Bei- tragszahlung ein entsprechend höherer Beitrag zu zahlen.
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Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. a) Ist bei Ihrem Vertrag die Leistungsdauer der Zusatzversicherung Zusatzversi- cherung kürzer als die Beitragsdauer der HauptversicherungHauptversiche- rung, dann gilt fol- gende folgende Regelung: Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähig- keit wird die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung längstens bis zum Ende der Leistungsdauer der Zusatzversicherung Zusatz- versicherung erbracht. Besteht danach noch Beitragspflicht für die HauptversicherungHauptversi- cherung, kann der Rentenbeginn der Altersrente auf diesen die- sen Endetermin vor- verlegt vorverlegt werden. Durch die Vorverle- gung des Rentenbeginns verringert sich die Rentenhöhe entsprechend Abschnitt B Nummer 2.3 der Allgemeinen Bedingungen. Wenn Sie stattdessen die Beitragszahlung wieder aufnehmen wollen und die Dynamik der Hauptversicherung Hauptver- sicherung bei Be- rufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit vereinbart haben, ist auf- grund aufgrund der vereinbarten Erhöhungen Erhöhun- gen während der Dauer der Berufs- unfähigkeit Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit Er- werbsunfähigkeit bei Wiederaufnahme der Bei- tragszahlung Beitragszah- lung ein entsprechend höherer Beitrag zu zahlen.
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Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. a) Ist bei Ihrem Vertrag die Leistungsdauer der Zusatzversicherung Zusatzversi- cherung kürzer als die Beitragsdauer der HauptversicherungHauptversiche- rung, dann gilt fol- gende folgende Regelung: Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähig- keit wird die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung längstens nur bis zum Ende Ablauf der Leistungsdauer der Zusatzversicherung Zusatzversiche- rung erbracht. Besteht danach noch Beitragspflicht für die Hauptversicherung, kann der Rentenbeginn der Altersrente auf diesen Endetermin vor- verlegt werden. Wenn Sie stattdessen so ist die Beitragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufnehmen wollen und aufzunehmen, auch wenn die Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit fortdauert. Ist die Dynamik der Hauptversicherung bei Be- rufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit vereinbart habenvereinbart, so ist auf- grund aufgrund der vereinbarten ver- einbarten Erhöhungen während der Dauer der Berufs- unfähigkeit Berufsunfä- higkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit bei Wiederaufnahme der Bei- tragszahlung ein entsprechend höherer Beitrag zu zahlen.
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Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. a) Ist bei Ihrem Vertrag die Leistungsdauer der Zusatzversicherung kürzer als die Beitragsdauer der Hauptversicherung, dann gilt fol- gende Regelung: Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit wird die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung längstens nur bis zum Ende Ablauf der Leistungsdauer der Zusatzversicherung erbracht. Besteht danach da- nach noch Beitragspflicht für die Hauptversicherung, kann der Rentenbeginn der Altersrente auf diesen Endetermin vor- verlegt werdenso ist die Bei- tragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufzunehmen, auch wenn die Berufsunfähigkeit bzw. Wenn Sie stattdessen die Beitragszahlung wieder aufnehmen wollen und Erwerbsunfähigkeit fortdauert. Ist die Dynamik der Hauptversicherung bei Be- rufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit vereinbart habenvereinbart, so ist auf- grund aufgrund der vereinbarten Erhöhungen Er- höhungen während der Dauer der Berufs- unfähigkeit Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit Erwerbs- unfähigkeit bei Wiederaufnahme der Bei- tragszahlung Beitragszahlung ein entsprechend entspre- chend höherer Beitrag zu zahlen.
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