Common use of Einschluss von Schäden durch Terrorakte Clause in Contracts

Einschluss von Schäden durch Terrorakte. In Abänderung der vereinbarten Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sind zusätzlich versichert - sofern sie überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages sind - ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, Schäden, die zur gleichen Zeit oder in einer vom Schaden abweichenden Reihenfolge stattfinden, jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit jeglicher Art von Terrorakten. Vom Versicherungsschutz erfasst sind - sofern sie überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages sind - auch jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung oder Unterdrückung von Terrorakten ergriffen werden oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, ethnischer, religiöser, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so hat er nachzuweisen, dass ein Schaden weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang mit einem Terrorakt steht.

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Einschluss von Schäden durch Terrorakte. In Abänderung der vereinbarten Allgemeinen Allgemeinen, Klipp & Klar und Besonderen Bedingungen sind zusätzlich versichert versi- chert - sofern sie überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages Versiche- rungsvertrages sind - ohne Rücksicht auf andere mitwirkende mitwir- kende Ursachen oder Ereignisse, Schäden, die zur gleichen glei- chen Zeit oder in einer vom Schaden abweichenden Reihenfolge Rei- henfolge stattfinden, jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht ver- ursacht werden von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang Zusam- menhang stehen mit jeglicher Art von Terrorakten. Vom Versicherungsschutz erfasst sind - sofern sie überhaupt über- haupt Gegenstand des Versicherungsvertrages sind - auch jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden wer- den von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen ste- hen mit Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung oder Unterdrückung von Terrorakten ergriffen werden oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, ethnischer, religiöser, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet geeig- net sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine ei- ne Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so hat er nachzuweisen, dass ein Schaden weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang mit einem Terrorakt steht.

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Einschluss von Schäden durch Terrorakte. In Abänderung der vereinbarten Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sind zusätzlich versichert - sofern sie überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages sind - ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, Schäden, die zur gleichen Zeit oder in einer vom Schaden abweichenden Reihenfolge stattfinden, jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit jeglicher Art von Terrorakten. Vom Versicherungsschutz erfasst sind - sofern sie überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages sind - auch jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung oder Unterdrückung von Terrorakten ergriffen werden wer- den oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, ethnischer, religiöser, ideologischer ideo- logischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten ver- breiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so hat er nachzuweisen, dass ein Schaden Scha- den weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang mit einem Terrorakt steht.

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Samples: www.generali.at