Feuerversicherung Musterklauseln

Feuerversicherung. Der Neu-/Rohbau ist versichert gegen die Gefahren der Feuerversicherung (siehe A 2). Hierüber sind auch die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Bauplatz oder in seiner unmittelbaren Nähe la- gernden Baustoffe und Bauteile versichert, soweit Sie dafür die Gefahr tragen.
Feuerversicherung. Brand (der Brandherd ist mitversichert)
Feuerversicherung. Versichert sind der Rohbau und das darin befindliche, zum Bau gehörende und im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Material, jedoch mit Ausnahme von Bauhütten und Handwerkzeug.
Feuerversicherung. Nach Eintritt eines versicherten Schadenfalles können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Feuerversiche- rungsvertrag bzw. vertragsteil kündigen. Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhal- ten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Feuerversicherung. Sicherheitsvorschriften für Produktions-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe Stand: 01.02.2010 VG-24-1002 A Brandschutzmanagement VdS 2009 04/2004 Leitfaden für die Verantwortlichen im Betrieb und Unternehmen
Feuerversicherung. 1.1 Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeu- gen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
Feuerversicherung. Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbever- sicherung (VSG 2018)
Feuerversicherung. 1.1 Schäden durch indirekten Blitz Abweichend von Artikel 2, Punkt 1.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH) haftet der Versicherer bei den versicherten elektrischen Geräten und Einrichtungen auch für indirekte Blitzschäden. Schäden durch Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße Instandhaltung sind nicht versichert.
Feuerversicherung. Verderb von Tiefkühlgut bei technischem Versagen des Kühlaggregates oder bei Ausfall der öffentlichen Strom- zufuhr;
Feuerversicherung a) Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die Wir- kung der elektrischen Energie selbst;