Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Person infolge einer demenzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt: 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tus-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Versicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen Hirnleistungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt:
1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Deterioration Scale nach Reisberg oder
2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche psychopathologische Untersuchung inklusive inkl. Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens mindestens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität Aggressivität, • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung Fremdgefährdung, • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs Wohnbereichs, • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen Urteilsvermögen, • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus Rhythmus, • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tusMental- Status-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reichterreicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung
Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Versicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten demenzbeding- ten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen Hirn- leistungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz Alltagskompe- tenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden fol- genden Kriterien stellt:
1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder
2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität Aggressivität, • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung Fremdgefährdung, • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs Wohnbereichs, • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen Urteilsvermögen, • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus Rhythmus, • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tusMental- Status-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
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Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt:
1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder
2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • · Depression, unkontrollierte Aggressivität • · Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • · Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • · Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • · Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • · Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tus-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
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Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Versicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten demenzbeding- ten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen Hirn- leistungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz Alltagskompe- tenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden fol- genden Kriterien stellt:
1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder
2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tusMental- Status-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
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Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt:
1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder
2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tus-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
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Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Versicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten de- menzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem erhebli- chem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen Hirnleistungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt:
1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder
2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tusMental- Status-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
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Samples: Pflegerenten Zusatzversicherung