Common use of Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz Clause in Contracts

Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Person infolge einer demenzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt: 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tus-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Versicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen Hirnleistungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt: 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Deterioration Scale nach Reisberg oder 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche psychopathologische Untersuchung inklusive inkl. Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens mindestens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität Aggressivität, • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung Fremdgefährdung, • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs Wohnbereichs, • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen Urteilsvermögen, • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus Rhythmus, • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tusMental- Status-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reichterreicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.

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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung

Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Versicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten demenzbeding- ten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen Hirn- leistungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz Alltagskompe- tenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden fol- genden Kriterien stellt: 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität Aggressivität, • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung Fremdgefährdung, • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs Wohnbereichs, • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen Urteilsvermögen, • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus Rhythmus, • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tusMental- Status-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.

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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung

Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt: 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: · Depression, unkontrollierte Aggressivität · Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung · Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs · Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen · Störung des Tag-Nacht-Rhythmus · Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tus-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.

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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung

Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Versicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten demenzbeding- ten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen Hirn- leistungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz Alltagskompe- tenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden fol- genden Kriterien stellt: 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tusMental- Status-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt: 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tus-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.

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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung

Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- sicherte Versicherte Person infolge in Folge einer demenzbedingten de- menzbedingten Hirnleistungsstörung in erheblichem erhebli- chem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- tungsstörungen Hirnleistungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach folgenden Kriterien stellt: 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global De- terioration Scale nach Reisberg oder 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt sein: • Depression, unkontrollierte Aggressivität • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohnbereichs • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit herabgesetztem Urteilsvermögen • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- tusMental- Status-Test MMST) werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.

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Samples: Pflegerenten Zusatzversicherung