Einschränkungen der Garantie Musterklauseln

Einschränkungen der Garantie. Außer Garantie stehen Fehler oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
Einschränkungen der Garantie. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit der genannten Produkte unerheblich sind, bei Schönheits- und sonstigen Beanstandungen, produktspezifischen Besonderheiten oder vertretbaren Laufgeräuschen, die nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Richtlinien der Verbände nicht als Fehler zu qualifizieren sind (z.B. Tuchspannung, Knickfalten oder Welligkeit, Schönheitsfehler, Knack- und Laufgeräusche). Eine Garantie ist ausgeschlossen bei Schäden, die aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser (z.B. Filiformkorrosion), aus anomalen Umweltbedingungen (z.B. salz- oder chlorhaltiger Luft), Elektrosmog und sachfremden Betriebsbedingungen resultieren. Gleiches gilt, wenn das Produkt in sonstiger Weise mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn Mängel am Produkt auf Transportschäden, die nicht von WAREMA zu vertreten sind, auf nicht fachgerechter Installation und Montage, Unter- und Überspannung, Fehlgebrauch, eine unzulässige Nutzung, mangelnde Pflege, Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montagehinweise (erhältlich über den WAREMA Vertragspartner) oder höherer Gewalt beruhen. Gleiches gilt bei Verschleiß (z.B. Ausbleichen von Farben), Gebrauchs- (z.B. Batterien) und Verschleißmaterialien (z.B. Akkus). Die Garantie erstreckt sich nicht auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung des Produkts durch den Verbraucher oder Dritte, zerbrechliche Teile (z.B. Displays) oder Kratzer auf der Oberfläche. Ausstellungsprodukte sind von der Herstellergarantie ausgeschlossen. Der Garantieanspruch besteht nur sofern vorherige Reparaturen oder Veränderungen am Produkt durch einen qualifizierten Sonnenschutzfachbetrieb ausgeführt und die Pflege-, Reinigungs- und Prüftätigkeiten gemäß der Bedienungsanleitung durchgeführt wurden. Der Anspruch ist ausgeschlossen sofern Produkte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wurden, die keine Originalteile sind, oder Schäden auf einer groben Verunreinigung des Produktes (z.B. Verschmutzungen in den Laufschienen der Anlagen) beruhen.
Einschränkungen der Garantie. T4.1 Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber den Vertragsge- genstand, insbesondere Quellcodes von Softwarekomponenten, selbst ändert oder Dritte damit beauftragt, sowie wenn der Vertragsgegenstand in einer vom Auftragnehmer nicht genehmigten Hard- und/oder Softwareinfrastruktur einge- setzt wird, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel oder die Störung nicht auf die vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommenen Ände- rungen und/oder auf die nicht geneh- migte Anwendungsumgebung zurückzu- führen ist. T4.2 Der Auftragnehmer weist den Auf- traggeber darauf hin, dass der Auftrag- geber bei der Inanspruchnahme von Fremdleistungen etwaige Gewährleis- tungsrechte direkt gegenüber dem Drit- ten geltend machen muss.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.