Unzulässige Nutzung Musterklauseln

Unzulässige Nutzung. Der Kunde wird Cloud & SaaS-Produkte nicht vertragswidrig nutzen. Vertragswidrig ist insbesondere • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen, • beleidigende, verleumderische, pornografische, jugendgefährdende oder sonst strafrechtlich rele- vante Inhalte einzustellen, • andere Kunden und/oder Dritte unzumutbar zu belästigen, etwa durch unverlangt zugesandte Wer- bung (Spam) sowie anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation, • über die mit den Cloud & SaaS-Produkten bereitgestellten Funktionalitäten und Schnittstellen hin- ausgehende Mechanismen, Software und/oder Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch die Leistungen von d.velop blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, • schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien und Daten mit Cloud & SaaS-Produkten von d.velop zu verarbeiten, sowie zu versuchen, die Coud & SaaS-Produkte, deren Sicherheitssys- teme oder die dort verfügbaren Inhalte durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheb- licher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen. d.velop wird ent- sprechende Versuche bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.
Unzulässige Nutzung. Sie dürfen die Dienste nur für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen nutzen. Sie erklären sich damit einverstanden, auf die Dienste nicht für Zwecke zuzugreifen oder diese zu nutzen, die (nach alleinigem Ermessen von Epic) illegal sind oder über den Umfang der beabsichtigten Nutzung der Dienste hinausgehen.
Unzulässige Nutzung. Jeder Zugriff auf die Software und die Datenbanken darf ausschließlich von microtech-lizenzierten Zugriffsmöglichkeiten (insbesondere Netz- werk- und / oder RD-Clients bzw. sonstige Datenerfassungsgeräte) aus erfolgen, jede andere Art des Zugriffs ist unzulässig. Die Nutzung von Netzwerk-Clients über eine Remote-Anwendung oder einen Dienst, der auf einem Computer durch andere Computer ausführbar bzw. startbar ist, und so zum Beispiel auf Anfragen anderer Computer „wartet“ und diese ausführen kann, ist unzulässig. Diese Art des Zugriffs muss als RD-Client separat lizenziert werden. Sie sind nicht berechtigt, die Software außerhalb Ihres Betriebs oder für andere als eigene betriebliche Zwecke zu nutzen oder Dritten, die nicht Ihrem Betrieb angehören, die Nutzung der Software zu ermöglichen oder die Software vorrübergehend oder dauerhaft an Dritte zu überlassen. Dritte in diesem Sinne sind mangels anderweitiger ausdrücklicher Verein- barung auch Zweigniederlassungen des Kunden oder mit diesem verbundene Unternehmen. Ohne schriftliche Genehmigung der microtech GmbH sind Sie nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehend Kopien der Doku- mentation, der Original-Software oder der Sicherungskopie anzufertigen, die Software oder Dokumentation zu vermieten, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben. Jede Form der Weitergabe, Veräußerung, Verleihung oder anderweitige Überlassung von einzelnen Programmen oder Dateien bzw. Teilen der Software ist unzulässig und führt zum Erlö- schen der Lizenz. Es ist nicht gestattet, die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produktes in Teilen), zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Des Weiteren dürfen die microtech Copyright und microtech Waren- zeichen-Vermerke weder verändert noch entfernt werden.
Unzulässige Nutzung. Benutzer müssen sich mit den Risiken der Internet-Nutzung vertraut machen. Zum Schutz der Inte- ressen des Reinhausen Konzern sind folgende Nutzungen untersagt:  das Herunterladen bzw. Installieren von nicht von der IT freigegebener Software aus dem Internet;  das Veröffentlichen vertraulicher Informationen bzw. unternehmenskritischer Daten über den Reinhausen Konzern, deren Kunden und Lieferanten;  der Zugriff auf illegales/anstößiges Material (Anzeigen, Herunterladen, Vertreiben – Kapitel 3); Ausnahmen hiervon, die zur Erfüllung des Arbeitsauftrages nötig sind, werden von der Führungskraft in Rücksprache mit dem Konzernsicherheitsbeauftragten oder – soweit es das Herunterladen bzw. Installieren von Software aus dem Internet betrifft – in Rücksprache mit der IT genehmigt.
Unzulässige Nutzung. Es ist Ihnen im Übrigen ausdrücklich untersagt,
Unzulässige Nutzung. 5.1 Die Nutzung des Angebots für rechtswidrige oder in diesem Vertrag ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig.
Unzulässige Nutzung. Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen, Domains, Serverkapazitäten nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhal- te nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte: • Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen • Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild • Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen • gewaltverherrlichende Inhalte • pornografische / erotische Inhalte oder Angebote unter Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen • Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen • Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegalen Inhalten bzw. Aktivitäten • beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen in jeglicher Form • unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking), DDOS-Attacken; Portscanning • Versendung von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung der Empfänger • das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren • Handlungen, welche die technische Infrastruktur von networker, von Dritten oder die Daten / Performance anderer Kunden beeinträchtigen können
Unzulässige Nutzung. Es ist untersagt, Handlungen durchzuführen oder zu fördern, die dazu dienen oder po- tenziell geeignet sind, die Funktionalität und/oder Integrität der App zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern, sowie Handlungen vorzunehmen, die eine Rückwärtsentwicklung („reverse en- gineering“) oder Dekompilierung („decompiling“) von Daten oder Funktionen ermöglichen oder fördern. Es ist dem Nutzer untersagt, Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten- den Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.
Unzulässige Nutzung. 9.1 Der Kunde darf die von der Verwenderin zur Verfügung gestellten Leistungen und Ressourcen nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Die Verwenderin ist von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald sie Kenntnis von diesen erlangt.
Unzulässige Nutzung. Der schulpersonal-Kunde verpflichtet sich, über xxxxxxxxxxxxx.xx keine rechtswidri- gen Inhalte, insbesondere Inhalte mit rassistischem, pornographischem oder per- sönlichkeitsverletzendem Charakter, zu veröffentlichen. Unzulässig sind insbesondere die folgenden Inhalte: - Unsittliche oder anstössige Stellenangebote oder Profile; - mehrere in einer Publikation zusammengefasste Stellenangebote oder Profile; - Stellenangebote mit falschem oder mangelndem Stellentitel oder Inserate-In- halt; - Stellenangebote für Multilevel-Marketing, Schneeballsysteme, Schenkkreise usw.; - Stellenangebote mit erotischem Inhalt oder für Escort Services; - Mystery Shopping Angebote; - Fort- und Weiterbildungsangebote; - Stellenangebote, die auf Angebote für andere Positionen oder auf Kommuni- kations- oder andere Produkte verweisen; - Stellenangebote mit ungenügender Identität / Adressangaben, reinen Post- fachadressen (Ausnahme bildet ein anonymisierter Auftrag via schulperso- xxx.xx). Xxxxx publizierte Stellenangebot muss sich auf eine tatsächlich zu besetzende Stelle beziehen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, ein Stellenangebot erst wieder aufzuschalten, wenn eine neue Stelle zu besetzen ist. xxxxxxxxxxxxx.xx behält sich das Recht vor, diesen Anforderungen nicht vollum- fänglich entsprechende Inserate bzw. Profile ohne Vorwarnung und Begründung aus ihrem Angebot zu entfernen. Darüber hinaus behält sich xxxxxxxxxxxxx.xx vor, den schulpersonal-Kunden bzw. dessen Zugang für weitere Dienstleistungen von xxxxxxxxxxxxx.xx zu sperren.