Einsprüche und Beschwerden Musterklauseln

Einsprüche und Beschwerden. 8.1 Der Auftraggeber kann gegen Zertifizierungsentscheidungen Einspruch und gegen die Durchführung von Verfahren Beschwerde eingelegen. Einspruch und Beschwerde sind jeweils schriftlich oder in Textform an den Auftragnehmer zu richten. 8.2 Das Verfahren des Auftragnehmers bei Einsprüchen und Beschwerden ist einsehbar über xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx.
Einsprüche und Beschwerden. (1) Ein Einspruch ist das Verlangen des Kunden gegenüber der TRLP ihre Prüf-, Auditierungs- und Zertifizierungsentscheidungen zu überprüfen. Eine Beschwerde ist der Ausdruck der Unzufriedenheit des Kunden gegenüber der TRLP bezüglich ihrer Tätigkeiten. (2) Bei der Geschäftsführung der TRLP kann gegen Prüf-, Auditierungs- und Zertifizierungsentscheidungen schriftlich Einspruch oder Beschwerde einlegt werden (3) Die TRLP wird bei Einsprüchen eine schriftliche Begründung für ihre Entscheidung geben. Ist die gegebene Begründung für den Kunden nicht akzeptabel und kommt es nicht zu einer Einigung mit der Geschäftsführung der TRLP, steht dem Kunden der Rechtsweg offen. (4) Die TRLP wird bei Beschwerden dem Beschwerdeführer gemäß TRLP-Verfahren antworten.
Einsprüche und Beschwerden. 7.1 Der Auftraggeber kann gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle (Verweigerung, Aussetzung oder Kündigung des Zertifikates) Einspruch erheben. Jede interessierte Gruppe (Auftraggeber, Xxxxxx und Lieferanten von Auftraggebern, etc.) kann gegen eine Tätigkeit der Zertifizierungsstelle aufgrund einer Unzufriedenheit Beschwerde einlegen. Einsprüche bzw. Beschwerden sind bei der Zertifizierungsstelle schriftlich einzubringen. 7.2 Die Eingaben (Einspruch oder Beschwerde) werden von fachlich kompetentem und von der Thematik unabhängigem Personal nach vorgegeben Regelungen in einem angemessenen Zeitraum behandelt. Beschwerden gegen die IECEx Tätigkeit als ExCB oder ExTL, die das ExMC nicht beseitigen kann, können vom ExMC oder vom Beschwerdeführer an das IEC Conformity Assessment Board (CAB) adressiert werden. Die Zertifizierungsstelle informiert den Einspruchs- bzw. den Beschwerdeführer hinsichtlich des Bearbeitungsstatus. Führt die Bearbeitung zu keiner Einigung wird die Eingabe dem Sprecher des Lenkungsgremiums zur Entscheidung übergegeben. Beim Vorliegen einer Beschwerde gegen eine Zertifizierungsentscheidung ist der Auftraggeber verpflichtet, der Zertifizierungsstelle zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Informationseinholung kann auch in Form eines kurzfristig angesetzten Prüftermins erfolgen.
Einsprüche und Beschwerden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, gegen Prüf-, Überwachungs-, Kontroll-, Auditierungs- und Zertifizierungsentscheidungen Einspruch oder Beschwerde bei der Leitung der Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH einzulegen. Die Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH hat dem Auftraggeber eine aussagekräftige Begründung für ihre Entscheidung zu geben. Wenn die von der Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH gegebene Begründung vom Auftraggeber nicht akzeptiert wird und keine Einigung bzw. einvernehmliche Lösung der Angelegenheit mit der Leitung der Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH hergestellt werden kann, dann steht dem Auftraggeber der Rechtsweg offen.
Einsprüche und Beschwerden. Einsprüche gegen Entscheidungen und Beschwerden von ProCert sind schriftlich an den zuständigen ProCert Marktdirektor oder an xxxxxxx@xxxxxxx.xx mitzuteilen. Einsprüche und Beschwerden werden nach einem bestimmten Verfahren bearbeitet. Im Falle eines unbefriedigenden Resultats kann der Beschwerde- führer sich an die Generaldirektion wenden, welche die endgültige Entscheidung trifft. Die Verfahrenskosten trägt die unter liegende Partei.
Einsprüche und Beschwerden. 11.1 Ein Einspruch ist das gegenüber dem IBU zum Ausdruck gebrachte Verlangen, Verifizierungs- und Zulassungsentschei- dungen zu überprüfen. 11.2 Eine Beschwerde ist der Ausdruck der Unzufriedenheit gegenüber dem IBU be- züglich dessen Tätigkeiten. 11.3 Einsprüche gegen Verifizierungs- und Zulassungsentscheidungen und Beschwer- den sind grundsätzlich schriftlich einzule- gen. Das IBU wird bei Einsprüchen und Beschwerden eine schriftliche Begründung für die Entscheidung bzw. seine Tätigkeit geben. Bei fachlichen Fragestellungen wird je nach Komplexität der Sachverständigen- rat des IBU (SVR) zur Klärung des Sachver- halts eingebunden. Darüber hinaus hat der Einsprucherheber bzw. Beschwerdeführer das Recht, den SVR anzurufen. Ist die ab- schließende Entscheidung über den Ein- spruch oder die Beschwerde durch das IBU für den Einsprucherheber bzw. Beschwer- deführer nicht akzeptabel oder kommt es nicht zu einer Einigung, steht dem Einspru- cherheber bzw. Beschwerdeführer der Rechtsweg offen.
Einsprüche und Beschwerden. Einsprüche, das ist das Verlangen des Anbieters des Konformitätsbewertungsgegenstandes ge- genüber der Konformitätsbewertungsstelle, ihre Entscheidung bezüglich dieses Gegenstandes zu überprüfen (Vertragsverhältnis besteht in diesem Zusammenhang) und • Beschwerden, das ist der Ausdruck der Unzufriedenheit, der eine Antwort erwartet – jedoch in anderem Sinne als Einspruch – durch jede Person oder jede Organisation gegenüber der Konfor- mitätsbewertungsstelle bezüglich ihrer Tätigkeiten (kein Vertragsverhältnis in diesem Zusammen- hang) werden nach einem dokumentierten Verfahren behandelt, das jedem auf Verlangen übergeben wird.
Einsprüche und Beschwerden. Einsprüche und Beschwerden können in jeder Phase des Zerti- fizierungsprozesses vorgebracht werden. Sie bedürfen der Schriftform. Die Entgegennahme, Beurteilung und Entscheidung zum Umgang mit Einsprüchen und Beschwerden regelt der Prozess „Einsprüche und Beschwerden“. Dieser ist auf der In- ternetseite einsehbar.
Einsprüche und Beschwerden. 10.1 Bei der Geschäftsführung der xxxxxxxx.xx kann gegen Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsentscheidungen in Textform Einspruch oder Beschwerde einlegt werden. 10.2 Die xxxxxxxx.xx wird bei Einsprüchen eine schriftliche Begründung für ihre Entscheidung abgeben. Ist die gegebene Begründung für den Kunden nicht akzeptabel und kommt es nicht zu einer Einigung mit der Geschäftsführung der xxxxxxxx.xx, steht dem Kunden der Rechtsweg offen. 10.3 Beschwerden werden nach dem im QM-System der xxxxxxxx.xx festgelegten Verfahren bearbeitet.

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