Common use of Eintrag im Telefonbuch Clause in Contracts

Eintrag im Telefonbuch. EnBW leitet auf Wunsch des Kunden Stammrufnummer, Name und Adresse zur Eintragung in öffentliche ge- druckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (Telefonbuch etc.) und zur Erteilung von telefonischen Auskünften weiter. Zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche, Art des Anschlusses werden kostenpflichtig aufgenommen. Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Veröffentlichung zwischen gedruckten und elektroni- schen Verzeichnissen zu wählen oder eine Veröffentli- chung abzulehnen. Der Kunde entscheidet, ob über den kompletten Eintrag oder nur über die Rufnummer(n) Auskunft erteilt werden soll. EnBW darf die vom Kunden für die entsprechenden Teilnehmerverzeichnisse freige- gebenen Daten auch Dritten (Netzbetreibern, Dienstleis- tern) zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen sowie der Bereitstellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit der Eintragungen in andere Teilnehmerver- zeichnisse übernimmt EnBW keine Gewähr. Durch eine Erklärung gegenüber EnBW kann der Kunde jederzeit Art und Umfang der Eintragung einschränken oder einer Veröffentlichung im Ganzen widersprechen.

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