Common use of Eintragung in Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunft Clause in Contracts

Eintragung in Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunft. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann der Kunde mit seinem Namen, seiner Anschrift und zusätzlichen Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte und/oder elektronische Verzeichnisse („Teilnehmerverzeichnis“) eingetragen werden. Er bestimmt hierbei, welche Angaben in den Verzeich- nissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einver- standen sind. • Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über die Rufnummer des Kunden erteilen, sofern der Kunde dieser Weitergabe seiner Rufnummer nicht widersprochen hat. Dieses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adressieren. • Auskünfte über weitere eingetragene Daten, wie z.B. Anschrift oder Beruf des Kunden, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden erteilt. Der Kunde kann diese Einwilligung gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adres- sieren. AGB-Privatkunden-1221 • Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über den Namen und die Anschrift des Kunden anhand seiner Ruf- nummer (Inverssuche) erteilen, sofern der Kunde der Invers- suche nicht widersprochen hat. Dieses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zu- ständigen Kundenservice zu adressieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eintragung in Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunft. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann der Kunde mit seinem Namen, seiner Anschrift und zusätzlichen Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte und/oder elektronische Verzeichnisse („Teilnehmerverzeichnis“) eingetragen werden. Er bestimmt hierbei, welche Angaben in den Verzeich- nissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einver- standen sind. • Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über die Rufnummer des Kunden erteilen, sofern der Kunde dieser Weitergabe seiner Rufnummer nicht widersprochen hat. Dieses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adressieren. • Auskünfte über weitere eingetragene Daten, wie z.B. Anschrift oder Beruf des Kunden, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden erteilt. Der Kunde kann diese Einwilligung gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adres- sieren. AGB-Privatkunden-1221 • Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über den Namen und die Anschrift des Kunden anhand seiner Ruf- nummer (Inverssuche) erteilen, sofern der Kunde der Invers- suche nicht widersprochen hat. Dieses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zu- ständigen Kundenservice zu adressieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eintragung in Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunft. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann der Kunde mit seinem Namen, seiner Anschrift und zusätzlichen zu- sätzlichen Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte und/oder elektronische Verzeichnisse („Teilnehmerverzeichnis“) eingetragen werden. Er bestimmt hierbei, welche Angaben in den Verzeich- nissen Verzeichnissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einver- standen einverstanden sind. • Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt beantragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über die Rufnummer des Kunden erteilen, sofern der Kunde dieser Weitergabe seiner Rufnummer nicht widersprochen hat. Dieses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adressieren. • Auskünfte über weitere eingetragene Daten, wie z.B. Anschrift oder Beruf des Kunden, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden erteilt. Der Kunde kann diese Einwilligung gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adres- sierenadressieren. AGB-Privatkunden-1221 • Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt beantragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über den Namen und die Anschrift des Kunden anhand seiner Ruf- nummer Rufnummer (Inverssuche) erteilen, sofern der Kunde der Invers- suche Inverssuche nicht widersprochen hat. Dieses Die- ses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zu- ständigen zuständigen Kundenservice zu adressierenadressie- ren.

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Eintragung in Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunft. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann der Kunde mit seinem Namen, seiner Anschrift und zusätzlichen Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte und/und oder elektronische Verzeichnisse („Teilnehmerverzeichnis“) eingetragen werden. Er bestimmt hierbei, welche Angaben in den Verzeich- nissen Verzeichnissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einver- standen einverstanden sind. · Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt beantragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über die Rufnummer des Kunden erteilen, sofern der Kunde dieser Weitergabe seiner Rufnummer nicht widersprochen widerspro- chen hat. Dieses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adressieren. · Auskünfte über weitere eingetragene Daten, wie z.B. Anschrift oder Beruf des Kunden, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden erteilt. Der Kunde kann diese Einwilligung gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adres- sierenadressieren. AGB-Privatkunden-1221 • · Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt beantragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über den Namen und die Anschrift des Kunden anhand seiner Ruf- Ruf-nummer (Inverssuche) erteilen, sofern der Kunde der Invers- Invers-suche nicht widersprochen hat. Dieses Widerspruchsrecht Widerspruchs- recht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zu- ständigen zuständigen Kundenservice zu adressieren.

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Eintragung in Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunft. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann der Kunde mit seinem Namen, seiner Anschrift und zusätzlichen Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte und/oder elektronische Verzeichnisse („TeilnehmerverzeichnisTeilnehmerverzeichnisse“) eingetragen werden. Er bestimmt hierbei, welche Angaben in den Verzeich- nissen Verzeichnissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einver- standen einverstanden sind. Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt beantragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über die Rufnummer des Kunden erteilen, sofern der Kunde dieser Weitergabe seiner Rufnummer nicht widersprochen hat. Dieses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zuständigen Kundenservice zu adressieren. Auskünfte über weitere eingetragene Daten, wie z.z. B. Anschrift oder Beruf des Kunden, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden erteilt. Der Kunde kann diese Einwilligung gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerspruch Widerruf ist an den zuständigen Kundenservice zu adres- sierenadressieren. AGB-Privatkunden-1221 • Soweit der Kunde die Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bean- tragt beantragt hat, können Anbieter von Telefonauskunftsdiensten Auskunft über den Namen und die Anschrift des Kunden anhand seiner Ruf- nummer Rufnummer (Inverssuche) erteilen, sofern der Kunde der Invers- suche Inverssuche nicht widersprochen hat. Dieses Widerspruchsrecht kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich ausüben. Der Widerspruch ist an den zu- ständigen zuständigen Kundenservice zu adressieren.

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