Common use of Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung Clause in Contracts

Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung. Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere bei: − Notfallindikation (in jedes Krankenhaus), − bedrohlichen Stoffwechselstörungen, − infiziertem diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikation, − infiziertem diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikation, − diabetischen Fußwunden, die trotz spezialisierter Therapie nicht ausheilen oder gar eine Verschlechterung zeigen, insbesondere wenn eine Fußentlastung ambulant nicht möglich oder erfolgreich ist, und bei Wunden, die Interventionen bedürfen (z.B. parenterale Medikation, Gefäß- oder Knochenoperation), − gegebenenfalls zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgekrankheiten des Diabetes mellitus Typ 2. Bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1c- Zielwertes nach spätestens 12 Monaten ambulanter Behandlung soll geprüft werden, ob die Patientin oder der Patient von einer stationären Diagnostik und Therapie in einem diabetologisch qualifizierten Krankenhaus profitieren kann. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.

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Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net

Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung. Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere bei: - Notfallindikation (in jedes Krankenhaus), - bedrohlichen Stoffwechselstörungen, - infiziertem diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikation, - infiziertem diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikation, - diabetischen Fußwunden, die trotz spezialisierter Therapie nicht ausheilen oder gar eine Verschlechterung zeigen, insbesondere wenn eine Fußentlastung ambulant nicht möglich oder erfolgreich ist, und bei Wunden, die Interventionen bedürfen (z.z. B. parenterale Medikation, Gefäß- oder Knochenoperation), - gegebenenfalls zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgekrankheiten des Diabetes mellitus Typ 2. Bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1c- Zielwertes nach spätestens 12 Monaten ambulanter Behandlung soll geprüft werden, ob die Patientin oder der Patient von einer stationären Diagnostik und Therapie in einem diabetologisch qualifizierten Krankenhaus profitieren kann. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.

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Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung. Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere bei: - Notfallindikation (in jedes Krankenhaus), - bedrohlichen Stoffwechselstörungen, - infiziertem diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikation, - infiziertem diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikation, - diabetischen Fußwunden, die trotz spezialisierter Therapie nicht ausheilen oder gar eine Verschlechterung zeigen, insbesondere wenn eine Fußentlastung ambulant nicht möglich oder erfolgreich ist, und bei Wunden, die Interventionen bedürfen (z.B. parenterale Medikation, Gefäß- oder Knochenoperation), - gegebenenfalls zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgekrankheiten des Diabetes mellitus Typ 2. Bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1c- HbA1c-Zielwertes nach spätestens 12 Monaten ambulanter Behandlung soll geprüft werden, ob die Patientin oder der Patient von einer stationären Diagnostik und Therapie in einem diabetologisch qualifizierten Krankenhaus profitieren kann. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.

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