Common use of Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweige- pflichtentbindungserklärung1 Clause in Contracts

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweige- pflichtentbindungserklärung1. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Er- hebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Ge- sundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbindun- gen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z.B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der Krankenversicherung benötigt die HALLESCHE Krankenversiche- rung Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistancegesellschaften oder IT-Dienstleister weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungsvertrages in der Regel nicht möglich sein wird. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten ◼ durch die HALLESCHE Krankenversicherung selbst (unter 1.), ◼ im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), ◼ bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HALLESCHE Krankenversicherung (unter 3.) und ◼ wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.). Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, so- weit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärun- gen abgeben können.

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Samples: www.fvv.de, www.pronovaprivat.de, www.pronovaprivat.de

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweige- pflichtentbindungserklärung1. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Er- hebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Ge- sundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbindun- gen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z.B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der Krankenversicherung benötigt die HALLESCHE Krankenversiche- rung Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistancegesellschaften oder IT-Dienstleister weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungsvertrages in der Regel nicht möglich sein wird. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten ◼ durch die HALLESCHE Krankenversicherung selbst (unter 1.), ◼ im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), ◼ bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HALLESCHE Krankenversicherung (unter 3.) und ◼ wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.). Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, so- weit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärun- gen abgeben können. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprü- fung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages er- forderlich ist.

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Samples: www.fvv.de