Einwilligung zur Kontaktaufnahme Musterklauseln

Einwilligung zur Kontaktaufnahme. (Zutreffendes bitte ankreuzen und damit bestätigen)
Einwilligung zur Kontaktaufnahme. Sofern der Kunde die Einwilligung zur Kontaktaufnahme erteilt hat, kann der Kunde sein Einverständnis jederzeit widerrufen.
Einwilligung zur Kontaktaufnahme. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler diesen zur Kontaktaufnahme kontaktiert. Hierzu zählen auch Informationsweitergaben zu Aktionen und Werbezwecken. Ich willige ein, dass ich auf folgenden Wegen kontaktiert werden möchte: □ telefonisch (auch SMS), □ elektronisch (z.B. Fax, E-Mail, Messengerdienste), □ schriftlich (Brief).
Einwilligung zur Kontaktaufnahme. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mich die Troiline GmbH per E-Mail per Post telefonisch über Produktneuheiten und Telekommunikationsprodukte der Troiline GmbH informiert. Dieses Einverständnis ist unabhängig von meinem Auftrag und kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Einwilligung zur Kontaktaufnahme rhenag möchte Sie gerne über aktuelle Angebote und Produkte aus den Bereichen Energieerzeugung (z.B. PV-Anlagen), Energiebelieferung (z.B. Strom, Gas, Wärme), Energieeffizienz (z.B. Energieeinsparberatung, SmartHome), Elektromobilität (z.B. Verkauf von Ladeboxen) und sonstige energienahe Leistungen oder Services (z.B. Garantieleistungen) informieren und Sie zu Ihrer Meinung über Produkte der rhenag aus den o.g. Bereichen, neue Produktideen der rhenag aus dem Energiebereich und die Servicequalität der rhenag befragen (Marktforschung). Ja, ich willige ein, telefonisch über meine genannte Telefon- oder Mobilrufnummer zu den vorstehend genannten Zwecken der Produktwerbung und Marktforschung von rhenag kontaktiert zu werden. Ja, ich willige ein, per E-Mail über meine genannte E-Mail-Adresse zu den vorstehend genannten Zwecken der Produktwerbung und Marktforschung von rhenag kontaktiert zu werden. Ihr Werbewiderspruchsrecht: Sie können der werblichen Nutzung Ihrer Daten oder der Nutz- ung zu Meinungsbefragungen jederzeit gegenüber rhenag widersprechen: rhenag Rhein- ische Energie AG, Kundenservice, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, per Telefon unter 02241 / 107 107 oder per Mail an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx. Auf dieses Widerrufsrecht wird Sie rhenag bei jeder werblichen Kontaktaufnahme erneut hinweisen. Ort, Datum VP-Nummer Auftragsnummer Unterschrift des Auftraggebers rhenag Rheinische Energie AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx ∙ Tel.: 00000-000-000 ∙ E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxx.xx ∙ Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Xxxxxx Xxxxxxx; Vorstand: Xxxx Xxxxxx, Dr. Xxxx-Xxxxxx Xxxx ∙ Sitz der Gesellschaft: Köln-HRB 35215

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.