Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung. Der Kunde schuldet der ebase für die Vereinbarung des Pfandrechts keine Zahlung. Befriedigt der Kunde den durch das Pfandrecht besicherten Anspruch, macht die ebase von ihrem Verwertungsrecht keinen Gebrauch. Das Pfandrecht besteht grundsätzlich so lange, wie die Geschäftsbezie- hung zwischen der ebase und dem Kunden besteht. Es gelten hinsichtlich des Erlöschens des Pfandrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung. Der Kunde schuldet der ebase für die Vereinbarung des Pfandrechts keine Zahlung. Befriedigt der Kunde den durch das Pfandrecht besicherten Anspruch, macht die ebase von ihrem Verwertungsrecht keinen Gebrauch. Das Pfandrecht besteht grundsätzlich so lange, wie die Geschäftsbezie- hung Geschäftsbeziehung zwischen der ebase und dem Kunden besteht. Es gelten hinsichtlich des Erlöschens Erlö- schens des Pfandrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
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