Einzelplatzlizenz Musterklauseln

Einzelplatzlizenz. Wenn Sie eine „Einzelplatz“-Lizenz erworben und bezahlt haben oder wenn die von Transoft an Sie ausgestellte Rechnung oder Angebot die Software nicht durch einen anderen Lizenztyp identifiziert, dann gilt zusätzlich zu den in Abschnitt 1(a) dieser Anlage „A“ genannten Rechten und Pflichten: 1) Transoft gewährt Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare und beschränkte Recht, eine Kopie der Software für einen autorisierten Benutzer nur auf einem einzigen Computergerät zu installieren, darauf zuzugreifen und diese zu verwenden, wobei dieses Computergerät nicht in einer Weise mit einem Netzwerk verbunden sein darf, die es niemandem außer einem autorisierten Benutzer ermöglicht, jederzeit auf eine Kopie der Software zuzugreifen oder diese zu. 2) Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software auf einem Server, in einem Netzwerk oder auf mehr als einem Computergerät zu installieren oder zu betreiben. Sie können die Software auf ein anderes Computergerät übertragen, das Ihnen gehört, vorausgesetzt, dass Sie die Setup-Dateien dauerhaft von dem ursprünglichen Computergerät deinstallieren und anderweitig löschen, und das ursprüngliche Liefermedium, das die Software enthält, alle Urheberrechtshinweise und eine Kopie dieser Vereinbarung auf dieses andere Computergerät übertragen und sich anderweitig an alle anderen Bedingungen dieser Vereinbarung halten. 3) Sie müssen Mechanismen einrichten, die es nur einem autorisierten Benutzer ermöglichen, jederzeit auf eine Kopie der Software zuzugreifen oder diese zu verwenden, und den Zugriff nur auf die gemäß dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubte Weise einschränken, sodass nicht mehr als ein autorisierter Benutzer jederzeit auf eine Kopie der Software zugreifen oder diese verwenden kann.
Einzelplatzlizenz. Der Kunde erhält Zugang zu elektronischen Kundenportalen des Auftragnehmers in Form einer Einzelplatznutzerlizenz. Über diese Portale werden dem Kunden Hinweise auf Suchergebnisse mitgeteilt.
Einzelplatzlizenz. Die Unbefristete Einzelplatzlizenz erlaubt die Nutzung der Software auf genau einem Rechner mit einer spezifischen, bei erstmaliger Nutzung der Software automatisch generierten System-ID. Ändert sich die System-ID (z.B. durch Tausch des Rechners oder wesentlicher Hardware Komponenten), stellt sonible kostenlos einen neuen Lizenzschlüssel zur Verfügung.
Einzelplatzlizenz. Bei den Komfortversionen des Lizenzgegenstands kann der Kunde alternativ eine Einzelplatzlizenz (Local- Licence) oder eine Netzwerklizenz (Floating-Licence) bestellen. Bei der Einzelplatzlizenz kann der Kunde die Komfortversionen auf einem Computer (Arbeitsplatz) auszuführen, der bei Vertragsanbahnung vom Kunden bestimmt wird (festgelegter Arbeitsplatz) oder über einen Dongle mit Lizenzfreischaltung verfügt (wechselnder Arbeitsplatz). Der Dongle ist eine Hardware-Komponente, die die Funktionen der Komfortversionen des Lizenzgegenstands für den Computer (Arbeitsplatz) freischaltet, an dem die Komponente angeschlossen wird.
Einzelplatzlizenz. Die Einräumung einer Laufzeitlizenz an dem Programm in Form einer Einzelplatzlizenz berechtigt den Kunden zur einmaligen Installation, zum Betrieb und zur Nutzung der Software zur gleichen Zeit auf einer festgelegten CPU (Datenverarbeitungseinheit). Der Kunde hat das Recht, die CPU zu wechseln und das Programm und die Datenbestände auf einer anderen CPU gleicher Art zu nutzen, wenn er IN hiervon zuvor schriftlich in Kenntnis gesetzt hat und die installierte Software und alle eventuell auf Festplatte oder Sicherungskopie gespeicherten Datenbestände auf der zuvor benutzten CPU unwiederherstellbar gelöscht worden sind. Eine Weiternutzung der Software auf der vor dem Wechsel eingesetzten CPU ist untersagt.
Einzelplatzlizenz. Die Unbefristete Einzelplatzlizenz erlaubt die Nutzung der Software auf zwei Rechnern mit einer spezifischen, bei erstmaliger Nutzung der Software automatisch generierten System-ID.
Einzelplatzlizenz. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Benutzung einer Kopie der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit nur auf einem einzigen Computer verwendet wird. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher (z. B. RAM) eines Computers oder auf einem permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist. Wenn Sie Mehrfachlizenzen für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen von Ihnen erworben wurden.