Unbefristete Lizenz Musterklauseln

Unbefristete Lizenz. Auf Antrag wird durch die kostenpflichtige Zuteilung eines Softwareschlüssels oder durch eine schriftliche Bestätigung (beispielsweise Lizenzvertrag oder Rechnung) durch sonible eine der nachstehend erwähnten Volllizenzen an den Kunden (=Lizenznehmer) erteilt. Damit erwirbt der Lizenznehmer ein der erworbenen Lizenz entsprechendes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und unbefristetes Nutzungsrecht an der Software. Die mit der Lizenzierung der Software verbundenen Kosten von sonible sind durch ein einmaliges Nutzungsentgelt zu decken. Softwarebezogene Zusatzleistungen (Softwaresupports und -updates), welche sonible innerhalb des ersten Vertragsjahres gegenüber dem Kunden erbringt, sind vom Nutzungsentgelt grundsätzlich umfasst. Ausnahmen bilden hier wesentliche Software- Upgrades auf eine neuere Version der Software (z.B. neue Versionsnummer). Leistungen die von sonible, nach Ablauf des ersten Vertragsjahres in Anspruch genommen werden, unterliegen hingegen allgemein einer gesonderten Abrechnung. Je nach Softwareprodukt sind die folgenden unbefristeten Lizenztypen möglich:
Unbefristete Lizenz. Falls das Recht zur Nutzung der Software als Teil einer unbefristeten Lizenz gewährt wird, ist die Lizenz für die gesamte Dauer der Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Software gegen Zahlung der entsprechenden einmaligen Lizenzgebühr erteilt, unbeschadet der Rechte von HYBRID für Beendigung, wie nachstehend und in den Verkaufsbedingungen vorgesehen. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders definiert, wird die Software auf einer unbefristeten Basis lizenziert. Der Kunde kann eine unbefristete Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung an HYBRID kündigen, wobei jedoch kein Teil der zuvor geleisteten Zahlungen jeglicher Art geschuldet wird oder an den Kunden zurückgezahlt werden kann.