Einzug der SEPA-Basislastschrift auf der Grundlage des SEPA-Last- schriftmandats durch den Zahlungsempfänger. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basislastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben.
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Einzug der SEPA-Basislastschrift auf der Grundlage des SEPA-Last- schriftmandats durch den Zahlungsempfänger. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim ZahlungsempfängerZahlungs- empfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt etwaige zusätzliche zu- sätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-BasislastschriftenBasislastschrif- ten. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben.
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