Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA- Firmenlastschrift über seinen Zahlungsdienstleister an die Bank als Zahlstelle. Dieser Daten- satz verkörpert auch die im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat enthaltene Weisung des Konto- inhabers an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Firmenlastschrift (Nummer 10 Ab- satz 1 Satz 2 und Absatz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung des Mandats vereinbarte Form (Nummer 10 Absatz 1 Satz 1).
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Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA- Firmenlastschrift über seinen Zahlungsdienstleister unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als ZahlstelleZahl- stelle. Dieser Daten- satz Datensatz verkörpert auch die im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat enthaltene Weisung des Konto- inhabers Kontoinhabers an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Firmenlastschrift Firmenlast- schrift (Nummer 10 Ab- satz 20 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet verzich- tet die Bank auf die für die Erteilung des Mandats vereinbarte Form (Nummer 10 20 Absatz 1 Satz 1).
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Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA- Firmenlastschrift über seinen Zahlungsdienstleister an die Bank als Zahlstelle. Dieser Daten- satz verkörpert auch die im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat enthaltene Weisung des Konto- inhabers an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Firmenlastschrift (Nummer 10 Ab- satz 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung des Mandats vereinbarte Form (Nummer 10 22 Absatz 1 Satz 1).
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Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA- Firmenlastschrift über seinen Zahlungsdienstleister an die Bank als Zahlstelle. Dieser Daten- satz verkörpert auch die im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat enthaltene Weisung des Konto- inhabers an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Firmenlastschrift (Nummer 10 Ab- satz Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung des Mandats vereinbarte Form (Nummer 10 Absatz 1 Satz 1).
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