Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Firmenlastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben.
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Samples: www.degiro.ch, konto.biw-bank.de
Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat verbleibt ver- bleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten Au- torisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Firmenlastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegebenange- geben.
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Samples: www.neelmeyer.de
Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat verbleibt ver- bleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten Autori- sierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz Daten- satz zur Einziehung von SEPA-Firmenlastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben.
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Samples: www.procreditbank.de