Elektrogeräte. Wir nehmen gelieferte Geräte zur Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz gegen Zahlung einer Transportkostenpauschale zurück. Nach Ablauf der Lebensdauer eines gelieferten Gerätes ist der Besteller verpflichtet, das Gerät an uns zurückzugeben oder das Gerät auf eigene Kosten nach Maßgabe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu entsor- gen.
Elektrogeräte. Auf den Zimmern ist das Kochen und Zubereiten von Speisen sowie der Anschluss von elektrischen Geräten wie Wasserkocher, Tauchsieder, Kaffeemaschine nicht gestattet. Lebensmittel dürfen nicht auf den Fensterbrettern abgestellt werden.
Elektrogeräte. Alcon ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register als beliehene Gemeinsame Stelle im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG in Verbindung mit dem Beleihungsbescheid des Umweltbundesamtes mit der Registrierungsnummer WEEE-Reg.-Nr. DE 39313110 registriert. Damit verpflichtet sich Alcon, alle von ihr ab dem 13. August 2005 in den Markt gebrachten Geräte, die unter den Geltungsbereich des Elektrogesetzes fallen, nach Beendigung ihrer Lebensdauer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu sammeln und zu behandeln. Eine etwaige Weiterveräußerung dieser Geräte seitens des Ersterwerbers an andere als im Kauf- oder Leasingvertrag genannte Personen ist der Alcon unter Angabe des Namens und Anschrift des Erwerbers mitzuteilen.
Elektrogeräte. Das Mitbringen von Ventilatoren, Wasserkocher, kleine Subwoofer ist möglich, jedoch haftet der Xxxxxxx selbst für evtl. entstandene Schäden. Heizkörper, Heizventilatoren, Klimaanlagen, Kühlschränke, Toaster, Mixer, Mikrowelle und Backöfen sind in den Internatszimmern nicht erlaubt. Hierfür stehen diverse Geräte im Aufenthaltsraum zur Verfügung. Fernseher sind im Zimmer nicht erlaubt. Verboten ist die Aufbewahrung jeglicher Art von Waffen sowie Knallkörpern, Feuerwerkraketen. Musikanlagen dürfen tagsüber benutzt werden, jedoch nur bei Zimmerlautstärke.
Elektrogeräte. Alle Geräte, welche durch elektrische Energie (Stroman schluss, Akku, Batterien) betrieben werden, wie zum Bei spiel Foto und Videokameras inklusive Objektive, Drucker und Scanner, HomeCinemaGeräte, Flachbildschirme, Spielkonsolen, Desktopcomputer, portable Computer, Tablets, Mobiltelefone, SmartHomeKomponenten.
Elektrogeräte. Für Elektrogeräte, die vom Patienten von zu Hause mitgebracht werden (Fön, Fernseher, Rasierapparat, Laptops etc). können wir keine Haftung übernehmen. Sollten durch die Geräte Personen- oder Sachschä- den verursacht werden, behalten wir uns Haftungsan- sprüche gegenüber dem Patienten vor.
Elektrogeräte. Die Inbetriebnahme von Elektrogeräten, die einen erhöhten Energieaufwand oder besondere Geräuschbelästigungen verursachen, bedarf der Zustimmung der Einrichtungsleitung. Der Bewohner hat für in seinem Zimmer aufgestellte eigene Elektrogeräte im Interesse der Sicherheit Sorge zu tragen, dass diese im Rahmen der Überprüfung entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung VDE- Sicherheitsstandards genügen. Untersagt sind jedoch die Aufstellung und Benutzung elektrischer Heiz- und Kochgeräte, von Heizdecken sowie sonstiger Geräte, die eine Brandgefahr darstellen können. Die Haltung von Tieren ist möglich. Sie bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung der Einrichtung.
Elektrogeräte. Alcon Deutschland GmbH ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register als beliehene Gemeinsame Stelle im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG in Verbindung mit dem Beleihungsbescheid des Umweltbundesamtes mit der Registrierungsnummer WEEE-Reg.-Nr. DE 39313110 registriert. Damit verpflichtet sich die Alcon Deutschland GmbH, alle von ihr ab dem 13. August 2005 in den Markt gebrachten Geräte, die unter den Geltungsbereich des Elektrogesetzes fallen, nach Beendigung ihrer Lebensdauer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu sammeln und zu behandeln. Eine etwaige Weiterveräußerung dieser Geräte seitens des Ersterwerbers an andere als im Kauf- oder Leasingvertrag genannte Personen ist der Alcon Deutschland GmbH unter Angabe des Namens und Anschrift des Erwerbers mitzuteilen.
Elektrogeräte. Es dürfen nur nach OVE Richtlinien geprüfte und mit dem CE Zeichen versehene Elektrogeräte verwendet werden. Die Verwendung von Heiz- und Klimageräten ist nicht gestattet.
Elektrogeräte. Die Inbetriebnahme von Elektrogeräten, die einen erhöhten Energieaufwand oder besondere Geräuschbelästigungen verursachen, bedürfen der Zustimmung des Wohn- und Pflegeheimes. Die Geräte müssen den sicherheitstechni- schen Bestimmungen entsprechen. Das Wohn- und Pflegeheim ist berechtigt, die Betriebsfähigkeit und die Betriebssicherheit elektrischer Geräte zu überprüfen, beanstandete Geräte sind aus dem Zimmer zu entfernen, sofern die festgestellten Mängel nicht beho- ben werden.