Geldwerte Musterklauseln

Geldwerte. Geldwerte im Eigentum des Versicherungsnehmers ein- schliesslich anvertrauten Geldwerten im Eigentum Dritter
Geldwerte. Bargeld, Kredit- und Kundenkarten, Wertpapiere, Sparhefte, Edelmetalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren), Münzen und Medaillen, ungefasste Edelsteine und Perlen, die privates Eigentum der versicherten Personen sind und kein Geschäftsvermögen darstellen.
Geldwerte. Im Eigentum von versicherten Personen befindliche(s): 1 Bargeld, Gutscheine und Reisechecks;
Geldwerte. Geldwerte als liquide Mittel im Eigentum des Versicherungs- nehmers, einschliesslich dem Versicherungsnehmer anver- traute Geldwerte
Geldwerte. Geldwerte bedeutet ausschliesslich Bargeld und Traveller Cheques.
Geldwerte. Pro Ereignis bis CHF 5000 zusätzlich zur Versicherungs- summe der Hausrat-Grunddeckung für
Geldwerte. Als Geldwerte gelten Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere, Sparbücher, Edelmetalle (als Vorräte, Xxxxxx oder Handelswaren), Münzen, Medaillen, lose Edelsteine und Perlen.
Geldwerte. Geldwerte gemäss Artikel C1.3.2 der Allgemeinen Bedingungen (AB) für die Kombi-Haushaltversicherung, C1 Hausrat – Gemeinsame Bestimmungen, sind auf die in der Police vereinbarte Summe begrenzt.
Geldwerte. Versicherungsschutz
Geldwerte. 2.6.12 Schäden, welche während des unmittelbaren Bearbei- tungsprozesses (Herstellung, Bearbeitung, Unterhalt, Service, Wartung und dergleichen) am versicherten bearbeiteten Objekt entstehen.