Common use of Elektronische Auktionen Clause in Contracts

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisen.

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Samples: www.lexfind.ch, www.baselland.ch, www.bern.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung Be- wertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher mehr- facher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: www.rrgr-service.apps.be.ch, www.rrgr-service.apps.be.ch, gr.lexwork.naz.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen Rah- men eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung Bewer- tung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: www.gesetzessammlung.sg.ch, www.gesetzessammlung.sg.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: bdlf.fr.ch, www.lexfind.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines ei- nes Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: srl.lu.ch, srl.lu.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen vollstän- digen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls al- lenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisendar- auf hinzuweisen.

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Samples: ai.clex.ch, ai.clex.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen voll- ständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: bgs.so.ch, so.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen Rah- men eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on durchführenAuktion durch- führen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: www.sz.ch, www.sz.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnetge- ordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: gesetzessammlungen.ag.ch, www.ag.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden wer- den die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung Aus- schreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: www.sg.ch, www.walderwyss.com

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach diesem Gesetz / dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on durchführenAuktion durchfüh‐ ren. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: www.bbl.admin.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach diesem Gesetz / dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: www.bbl.admin.ch

Elektronische Auktionen. 1 Der Auftraggeber kann für die Beschaffung standardisierter Leistungen im Rahmen eines Verfahrens nach dieser Vereinbarung eine elektronische Aukti- on elektroni- sche Auktion durchführen. Dabei werden die Angebote nach einer ersten ers- ten vollständigen Bewertung überarbeitet und mittels elektronischer Hilfsmittel und allenfalls mehrfacher Durchgänge neu geordnet. In der Ausschreibung ist darauf hinzu- weisenhinzuweisen.

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Samples: gesetze.nw.ch