Elektronische Auktionen. Will ein Auftraggeber eine unterstellte Beschaffung mit Hilfe einer elektronischen Auktion durchführen, so stellt er vor dem Beginn der elektronischen Auktion jedem Teilnehmenden Folgendes zur Verfügung: (a) die automatische Bewertungsmethode, einschliesslich der mathematischen Formel, die auf den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlags- kriterien beruht und während der Auktion für die automatische Erstellung oder Neuordnung einer Rangliste eingesetzt wird; (b) die Ergebnisse erster Bewertungen von Angebotskomponenten, wenn der Zuschlag aufgrund des günstigsten Angebots erfolgt; und (c) alle weiteren relevanten Informationen zur Abwicklung der Auktion.
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Samples: Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Freihandelsabkommen
Elektronische Auktionen. Will ein Auftraggeber eine unterstellte Beschaffung mit Hilfe einer elektronischen Auktion durchführendurchfüh- ren, so stellt er vor dem Beginn der elektronischen Auktion jedem Teilnehmenden Folgendes zur VerfügungVer- fügung:
(a) die automatische Bewertungsmethode, einschliesslich der mathematischen Formel, die auf den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlags- kriterien Zuschlagskriterien beruht und während der Auktion für die automatische Erstellung oder Neuordnung einer Rangliste eingesetzt wird;
(b) die Ergebnisse erster Bewertungen von Angebotskomponenten, wenn der Zuschlag aufgrund des günstigsten Angebots erfolgt; und
(c) alle weiteren relevanten Informationen zur Abwicklung der Auktion.
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Samples: Freihandelsabkommen
Elektronische Auktionen. Will ein Auftraggeber eine unterstellte Beschaffung mit Hilfe einer elektronischen Auktion durchführen, so stellt er vor dem Beginn der elektronischen Auktion jedem Teilnehmenden Teilnehmer Folgendes zur Verfügung:
(a) die automatische Bewertungsmethode, einschliesslich der mathematischen Formel, die auf den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlags- kriterien beruht und während beruht, die im Verlauf der elektronischen Auktion für die automatische automa- tische Erstellung oder beziehungsweise Neuordnung einer Rangliste eingesetzt wird;
(b) die Ergebnisse erster Bewertungen von Angebotskomponenten, wenn der Zuschlag aufgrund des günstigsten Angebots erfolgt; und;
(c) alle weiteren relevanten Informationen zur Abwicklung der Auktion.
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