Elektronische Kommunikation. (1) Zu Punkt 4 der AAB 2018 wird Folgendes festgehalten: (a) Der Auftraggeber ermächtigt G & W Daten und Informationen an den Auftraggeber oder an Dritte im Rahmen und unter den Regelungen der AAB 2018 (insbesondere gilt Punkt 4) elektronisch zu übermitteln. Als Schäden im Sinne des Punkt 4 (3) AAB 2018 gelten auch solche aus der Übermittlung an einen anderen als den beabsichtigten Empfänger und solche durch unbefugten Zugriff Dritter. (b) Beide Parteien verpflichten sich, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Informationen und Daten zu treffen; insbesondere ist es die Aufgabe des Empfängers, sämtliche Datei-Anhänge vor dem Öffnen der Dokumente mit geeigneter Anti-Viren-Software zu überprüfen. Eine Verpflichtung, Verschlüsselungssysteme oder elektronische Signaturen oder einen Passwortschutz zu verwenden, besteht nicht.
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Samples: Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung
Elektronische Kommunikation. (1) Zu Punkt 4 der AAB 2018 wird Folgendes festgehalten:
(a) Der Auftraggeber ermächtigt G & W V&V Daten und Informationen an den Auftraggeber oder an Dritte im Rahmen und unter den Regelungen der AAB 2018 (insbesondere gilt Punkt 4) elektronisch zu übermitteln. Als Schäden im Sinne des Punkt 4 (3) AAB 2018 gelten auch solche aus der Übermittlung an einen anderen als den beabsichtigten Empfänger und solche durch unbefugten Zugriff Dritter.
(b) Beide Parteien verpflichten sich, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Informationen und Daten zu treffen; insbesondere ist es die Aufgabe des Empfängers, sämtliche Datei-Anhänge vor dem Öffnen der Dokumente mit geeigneter Anti-Viren-Software zu überprüfen. Eine Verpflichtung, Verschlüsselungssysteme oder elektronische Signaturen oder einen Passwortschutz zu verwenden, besteht nicht.
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Samples: Besondere Auftragsbedingungen (Bab)
Elektronische Kommunikation. (1) Zu Punkt 4 der AAB 2018 wird Folgendes festgehalten:
(a) Der Auftraggeber ermächtigt G & W MEDmanagement Daten und Informationen an den Auftraggeber oder an Dritte im Rahmen und unter den Regelungen der AAB 2018 (insbesondere gilt Punkt 4) elektronisch zu übermitteln. Als Schäden im Sinne des Punkt 4 (3) AAB 2018 gelten auch solche aus der Übermittlung an einen anderen als den beabsichtigten Empfänger und solche durch unbefugten Zugriff Dritter.
(b) Beide Parteien verpflichten sich, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Informationen und Daten zu treffen; insbesondere ist es die Aufgabe des Empfängers, sämtliche Datei-Anhänge vor dem Öffnen der Dokumente mit geeigneter Anti-Viren-Software zu überprüfen. Eine Verpflichtung, Verschlüsselungssysteme oder elektronische Signaturen oder einen Passwortschutz zu verwenden, besteht nicht.
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Samples: Besondere Auftragsbedingungen (Bab)