Elektronisches SEPA-Lastschriftverfahren (XXXXXXX) Musterklauseln

Elektronisches SEPA-Lastschriftverfahren (XXXXXXX). Beim Zahlverfahren Elektronisches SEPA-Lastschriftverfahren (SEPAELV) werden die Daten, die für eine Lastschrift notwendig sind (Kontonummer, Bankleitzahl) von dem Magnetstreifen bzw. dem Chip der Bezahlkarte ausgelesen. Zum Zwecke der Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung/eines SEPA-Mandats wird vom Terminal ein Beleg inklusive Lastschrifteinzugsermächtigungstext ausgedruckt, der vom Karteninhaber unterschrieben wird. Diese Last- schrift wird elektronisch dem kartenausgebenden Institut zur Einlösung vorgelegt. Die Transaktionen verbleiben bis zum Kassenschnitt offline im POS-Terminal und werden danach in den Zahlungsverkehr eingeleitet. Die Umsatzgut- schrift erfolgt zu den Bedingungen der Hausbank des Vertragspartners. Der Vertragspartner trägt das Risiko hin- sichtlich der Bonität des Karteninhabers, seines späteren Widerspruchs und gefälschter oder gestohlener Karten selbst. Im Rahmen des SEPA Lastschriftverfahrens kann aus technischen Gründen seitens des Terminals bzw. der Kasse bei einer offline Transaktion nicht die für ein gültiges Mandat erforderliche IBAN auf dem Beleg angegeben werden, was dazu führt, dass sich die Widerspruchsfrist des Karteninhabers gegen vorgenommene Lastschriften auf 13 Monate ab Belastung verlängert. Die Aufbewahrung der unterschriebenen Lastschriftbelege im Original wird daher dringend angeraten. Durch die Rücklastschrift eines Karteninhabers wird der Vertragspartner weder von seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Entgelte befreit, noch erlangt er für ein bereits gezahltes Entgelt einen Rückerstattungsanspruch. Der von der Vereinigte Volksbanken eG vorgegebene Bontext sowie die datenschutzrechtliche Information sind auf dem Mandat aufzuführen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.