Common use of Empfangsgerät und Smartcard Clause in Contracts

Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih- Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: community.sky.de

Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih- Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.vodafone.de

Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassenüber- lassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih- Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss Kabelan- schluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unverzüglich zu unterrichten.

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Empfangsgerät und Smartcard. 160519_AGB_DE_STd Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassenüberlas- sen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih- Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwendenver- wenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Leih- Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefon- nummern unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.sky.de

Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassenüber- lassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih- Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss Kabelan- schluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Leih- Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.unter- richten

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Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih- Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss Kabelan- schluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät LeihEmpfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.unter- richten

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Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassenüber- lassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih- Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss Kabelan- schluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.unter- richten

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