Common use of Empfangsgerät und Smartcard Clause in Contracts

Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu über- lassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelan- schluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unter- richten

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu über- lassenüberlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelan- schluss Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unter- richtenunterrichten.

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Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu über- lassenüberlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelan- schluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät LeihEmpfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unter- richten

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Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu über- lassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelan- schluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Leih- Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unter- richten

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Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu über- lassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelan- schluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unter- richtenunterrichten.

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Empfangsgerät und Smartcard. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu über- lassenüberlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Leih- Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelan- schluss Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unter- richtenunterrichten.

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