Empfehlungsprogramm Musterklauseln

Empfehlungsprogramm. BUX behält sich das Recht vor, die Angebotsbedingungen dieses Empfehlungsprogramms zu ändern oder das Empfehlungsprogramm jederzeit und ohne Mitteilung an den Kunden zu beenden.
Empfehlungsprogramm. Durch das Empfehlungsprogramm von Getaround können Mitglieder durch die Weiterempfehlung an Freunde Gutscheinpunkte (“Mietguthaben”) für die nächste Anmietung sammeln. Empfehlungslinks dürfen nur außerhalb der Getaround Website und App geteilt werden. Es dürfen keine Coupons (“Gutscheincodes”) auf den Getaround Websites (Profilseite, Eintrag des Fahrzeugs) oder der App geteilt werden.
Empfehlungsprogramm. 15.1 SmartBytes bietet SmartBytes Kunden an, neue Kunden an SmartBytes zu vermitteln, indem sie an einem Empfehlungsprogramm ("Empfehlungsprogramm") teilnehmen. Das Empfehlungsprogramm wird bis auf Widerruf durch SmartBytes angeboten. 15.2 Im Rahmen des Empfehlungsprogramms kann der SmartBytes Kunde (in der Rolle als "Empfehler") eine Person, die noch nie ein SmartBytes Kunde war, mit einem Empfehlungscode zur Registrierung eines SmartBytes Kunden Accounts und zur Aufnahme als neuen SmartBytes Kunden ("Empfohlener SmartBytes Kunde") bewegen. Der Empfehlungscode wird im SmartBytes Kunden Account in Form eines Codes oder eines Einladungslinks zur Verfügung gestellt ("Empfehlungscode").

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  • Zahlungsmodalitäten 8.1 inside digital ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Werbetreibenden bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschul- deten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind. 8.2 Entscheidet sich der Werbetreibende vor Ablauf der (jeweiligen) Vertragslaufzeit zur Beendigung seines Werbemittels, wird der an- teilige Preis nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von inside digital vor. 8.3 Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte und für den Be- reich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren. 8.4 Bei Xxxx der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Ein- reicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift infor- miert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Xxxx von inside digital auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass inside digital die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt. 8.5 Bei Rücklastschriften, die der Werbetreibende zu vertreten hat, berechnet inside digital eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein er- neuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die inside digital aufwandsbezogen gesondert berech- nen kann. 8.6 Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,- Euro netto behält sich inside digital vor, vor Durchführung des Auftrages eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Fällt diese negativ aus, ist inside digital berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.