Entbindung vom Bankkundengeheimnis Musterklauseln

Entbindung vom Bankkundengeheimnis. Der Kunde entbindet die Bank von ihrer Geheimhaltungs- pflicht und verzichtet auf das Bankkundengeheimnis, • bei Wahrnehmung von gesetzlichen oder aufsichts- rechtlichen Auskunfts- oder Abklärungspflichten der Bank; • für das Einholen notwendiger Auskünfte bei Dritten, um die Geschäftsbeziehung eröffnen oder abwickeln zu können; • soweit dies notwendig ist, um eine Dienstleistung aus- zuführen; • bei Bonitätsprüfung und Nachforschungen der Bank bei Kreditinformationsstellen und Behörden; • zur Sicherung oder Durchsetzung der Ansprüche der Bank gegenüber dem Kunden und der Verwertung von Sicherheiten des Kunden oder Dritter (sofern die Sicherheiten Dritter für Ansprüche gegen den Kunden bestellt worden sind); • beim Inkasso von Forderungen der Bank gegenüber dem Kunden; • zum Schutz des Kunden bei Anzeichen einer Straftat zum Nachteil des Kunden; • bei Nachforschungen nach Berechtigten bei Kontakt- oder Nachrichtenlosigkeit; • gegenüber seinen Erben nach seinem Ableben; • bei Auslagerung von Geschäftsbereichen und in diesem Zusammenhang für die Weitergabe von Kun- dendaten an beauftragte Dritte; • soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank notwendig ist; • zur Abwehr von Ansprüchen an und einschliesslich Sanktionen gegen die Bank; • zur Anzeige einer Straftat, die zum Nachteil der Bank begangen worden ist; • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen der Bank mit dem Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass das Einverständnis von allenfalls in die Geschäftsbeziehung involvierten Dritten wie wirtschaftlich Berechtigten oder Bevollmächtigten von ihm eingeholt worden ist und berechtigt die Bank in deren Namen zur entsprechenden Offenlegung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Zahlungsver- kehr die Daten des Auftraggebers (Name, Kontonummer und die Adresse, gegebenenfalls Geburtsdatum und Geburtsort und/oder die nationale Identitätsnummer) bei einem nationalen oder internationalen Zahlungsauftrag den beteiligten Parteien (z.B. in- und ausländische Korre- spondenzbanken, Empfängerbank, Systembetreiber wie SIX Interbank Clearing oder SWIFT) und den Begünstig- ten im In- und Ausland offengelegt werden müssen. Diese Daten müssen unter Umständen an beauftragte Dritte in weitere Länder übermittelt werden. Finanzinstrumente, die an einem Handelsplatz zum Handel zugelassen sind, unterstehen den Regeln dieses Handelsplatzes inklusive des Rechts des Landes des Han- delsplatzes. Damit die Bank Finanzmarkt- und Fremdwährungsge- schäfte für den Kunden ausführe...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.